NAUMBURG. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Klage gegen das „Judensau“-Relief an der Wittenberger Stadtkirche abgelehnt. Es wies die Berufungsklage gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau ab. Ein Mitglied der jüdischen Gemeinde hatte verlangt, die Abbildung zu entfernen, da er sich laut dpa dadurch als „Saujude“ beleidigt fühle.
Damit bleibt das Wandbild an der Kirchenwand erhalten. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ist eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich. Der Kläger war bereits im vergangenen Jahr vor Gericht gescheitert.
Das rund 700 Jahre alte Steinrelief zeigt einen Rabbiner, der den Schwanz einer Sau anhebt und ihr auf den After schaut. Zudem saugen Personen mit spitzen Hüten, die Juden darstellen sollen, an den Zitzen des Tiers. (ag)