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Alexanderplatz-Totschläger: Revision abgelehnt: Mörder von Jonny K. müssen Haft antreten

Alexanderplatz-Totschläger: Revision abgelehnt: Mörder von Jonny K. müssen Haft antreten

Alexanderplatz-Totschläger: Revision abgelehnt: Mörder von Jonny K. müssen Haft antreten

Gedenktafel für Jonny K.
Gedenktafel für Jonny K.
Gedenktafel für Jonny K.: Das Opfer wird im Internet verhöhnt Foto: picture alliance / dpa
Alexanderplatz-Totschläger
 

Revision abgelehnt: Mörder von Jonny K. müssen Haft antreten

Die fünf Täter, die Jonny K. so schwer zusammenschlugen, daß dieser seinen Kopfverletzungen erlag, müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Schläger als unbegründet.
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BERLIN. Die fünf Männer, die im Oktober 2012 den zwanzigjährigen Jonny K. am Alexanderplatz so schwer zusammenschlugen, daß dieser seinen Kopfverletzungen erlag, müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Täter, die sich bis dahin auf freiem Fuß befanden, als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichtes vom August 2013 ist damit rechtskräftig. Die Schwester des Opfers, Tina K., zeigte sich von dem Urteil erleichtert. „Nun ist die Sache abgeschlossen“, zitierte sie der Anwalt Roland Weber gegenüber dem Tagesspiegel.

Drei der türkischen Täter wurden zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, zwei weitere bekamen eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Haupttäter Onur U. sitzt bereits im Gefängnis. Er war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Onur U. mit einem Faustschlag ins Gesicht von Jonny K. das Signal für die anderen Schläger gab, über ihr wehrloses Opfer herzufallen. Bis zuletzt blieb unklar, ob Jonny K. durch den Sturz oder durch die Schläge und Tritte gegen seinen Kopf umkam.

Damit endet ein verworrener Prozeß um eine Tat, die deutschlandweit für Entsetzen gesorgt hatte. Familienangehörige und Freunde von Jonny K., die bei Gericht erschienen, sahen sich massiven Anfeindungen ausgesetzt. Auch Journalisten wurden von den Tätern und ihren Sympathisanten verhöhnt. Im Internet beschimpften sie ihr Opfer und verspotteten die deutsche Justiz. Zeitweilig hatten sich einige der Täter auch in ihre türkische Heimat abgesetzt. Als strafmildernd wertete das Gericht, daß sie im laufenden Verfahren von Medien als „Mörder“ bezeichnet wurden. (FA)

 

Gedenktafel für Jonny K.: Das Opfer wird im Internet verhöhnt Foto: picture alliance / dpa
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