Wenn man den Wahl-O-Mat für die bevorstehende Landtagswahl in Niedersachsen bemüht, kommt man auch zur These 19 mit der Überschrift „Kindergeld nur für Deutsche“. Es wird dort gefragt, ob Kindergeld nur an deutsche Familien ausgezahlt werden soll. Das ist eine interessante Frage. Ist man Rassist, wenn man die Frage mit „Ja“ beantworten würde? Zumindest wird eine Auszahlung nur an deutsche Eltern mit dem derzeitigen EU-Recht nicht vereinbar sein.
Was war eigentlich die Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des Kindergeldes? Wollte man (nur) die Deutschen finanziell unterstützen, um eine Familie mit Nachwuchs zu gründen?
Schon während des Ersten Weltkriegs gab es „zahlreiche betriebliche und tarifvertragliche Regelungen“. Sinn und Zweck war es, „das durchschnittliche Arbeitseinkommen der Familienväter zu ergänzen, damit es ausreiche, eine vierköpfige Familie zu ernähren“. Der Zuschuß sollte also vor allem der Linderung der Armut aufgrund (zahlreicher) Kinder dienen.
Die Intention war schon 1964, nicht nur Deutsche zu unterstützen
Während der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu einer „Bevorzugung kinderreicher Familien“. Nur „arische“ Familien mit einem Monatseinkommen unter 185 Reichsmark erhielten eine Kinderbeihilfe. Zunächst gab es eine Beihilfe ab dem fünften Kind, ab dem Jahr 1938 schon ab dem dritten Kind.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Wiedereinführung einer finanziellen Unterstützung gefordert, da man einen Ausgleich dafür schaffen wollte, daß kinderreiche Familien „einen höheren Bedarf an Dingen des täglichen Lebens bestreiten müssen.“ Für das dritte und jedes weitere Kind wurden 25 DM ausgezahlt, die damals noch durch Arbeitgeberbeiträge finanziert wurden. Sinn und Zweck waren also soziale Gerechtigkeit für Familien mit (zahlreichen) Kindern.
Im Jahr 1964 wurde das Bundeskindergeldgesetz eingeführt. Anspruchsberechtigt waren schon damals nicht nur Deutsche, sondern „Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben“. Zudem wurde die „Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Kindergeld auch Personen zu gewähren ist oder gewährt werden kann, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in diesem Gebiet erwerbstätig sind“. Kindergeld sollte im Jahr 1964 für das zweite und jedes weitere Kind gezahlt werden. Somit war schon die damalige Intention des Gesetzgebers, daß nicht nur Deutsche finanziell unterstützt werden sollten.
Überarbeitung tut not
Schaut man sich die Positionen der zur Wahl antretenden Parteien beim Wahl-O-Mat an, dann ist nur die NPD für eine Einschränkung der Zahlung von Kindergeld, das nach deren Vorstellungen ausschließlich an deutsche Familien gehen soll. Alle anderen Parteien sind der Meinung des Gesetzgebers aus dem Jahr 1964.
Beim nächsten Wahl-O-Mat könnte die These 19 lauten: „Reiche sollen kein Kindergeld erhalten.“ Die Bundes-SPD hat auf ihrer Agenda für die Bundestagswahl, daß Familien mit geringem Einkommen zukünftig mehr für ihren Nachwuchs bekommen sollen. Die SPD spricht dabei von einem „neuen, gerechten Kindergeld“. Vielleicht ist eine Überarbeitung wirklich nötig. Die Vermischung von Kinderfreibeträgen mit Kindergeld führt zu einem insgesamt intransparenten System. Vor der Bundestagswahl 2013 stellt sich jedoch eher die Frage, ob die SPD nicht Klientelpolitik betreibt. Die Reform soll je nach Ausgestaltung zwei bis drei Milliarden Euro kosten.
Das Kindergeld entsprach früher nur einer Lohnergänzung. Lohnergänzung soll bedeuten, daß der Familienvater (heute könnte das auch die Mutter sein) in Lohn und Brot steht und der Staat das selbst erwirtschaftete Einkommen der Familie aufgrund des Nachwuchses unterstützt. Darauf sollte auch heute immer noch der Fokus gelegt werden. Die angestrebte Reform darf nicht dazu führen, daß staatlich alimentierte Familien deswegen Kinder bekommen, um sich weitere Einnahmequellen zu erschließen. Peer Steinbrück hatte sich noch 2008 zu einer Erhöhung des Kindergeldes kritisch geäußert: „Eine Erhöhung um acht oder zehn Euro hat den Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten oder zwei großen Pils. Ich fürchte, das Geld kommt bei den Kindern in vielen Fällen nicht an.“ Steinbrück war damals der Meinung, es sei besser, in Betreuung, Schulessen und Sprachkompetenz zu investieren.