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Bundestagsdebatte: Gemeinsamkeit beschwören, aber Fußangeln auswerfen

Bundestagsdebatte: Gemeinsamkeit beschwören, aber Fußangeln auswerfen

Bundestagsdebatte: Gemeinsamkeit beschwören, aber Fußangeln auswerfen

Bundestagsdebatte:
Bundestagsdebatte:
Bundestagsdebatte: Foto: picture alliance / AA | Cuneyt Karadag
Bundestagsdebatte
 

Gemeinsamkeit beschwören, aber Fußangeln auswerfen

Zum Kernbereich des Parlaments gehört das Rederecht. Das entsprechende Berechnungsverfahren soll nach dem Willen der Mehrheit so geändert werden, daß die AfD maximal benachteiligt wird. Keine Kleinigkeit: Der Umgang im Bundestag strahlt aus von den Gewählten auf die Wähler. Ein Kommentar.
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Wenn es um große Themen geht, lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Zum Kleingedruckten gehört im Bundestag die Geschäftsordnung, die die Rechte der Opposition, also auch der AfD regelt. Zum Kernbereich des Parlaments gehört das Rederecht. Das entsprechende Berechnungsverfahren soll nach dem Willen der Mehrheit so geändert werden, daß die AfD maximal benachteiligt wird.

Ein Beispiel: In den Standarddebatten von einer halben Stunde werden deren Redner künftig nur noch drei statt vier Minuten haben, um ihre Position darzulegen. Zu kurz, um schwierige Sachverhalte zu erklären.

Daß der AfD auch im neu gewählten Bundestag die ihr zustehende Wahl eines Vizepräsidenten verweigert wird, gehört schon fast zum parlamentarischen Alltag. Mit einer Einschränkung: Wurde die Ablehnung vor vier Jahren noch mit der Person des Kandidaten begründet, reicht inzwischen die bloße Fraktionszugehörigkeit. Diese Ignoranz hat sich heute fortgesetzt in der Sitzungsleitung.

Zwischen Ratlosigkeit und neuen Einschränkungen

Stellen AfD-Abgeordnete eine Zwischenfrage, wird der Redner gefragt, ob er diese zuläßt. Soweit so gut. Doch wurde aktuell der Fragesteller nicht mehr namentlich genannt, vielmehr hieß es von Seiten der Präsidentin verkürzend, es liege eine „Zwischenfrage aus den Reihen der AfD“ vor. Man mag dies als Kleinigkeit abtun, doch strahlt der Umgang im Bundestag, der viel zitierten Herzkammer der Demokratie, aus von den Gewählten auf die Wähler. Totale Ausgrenzung statt respektvollem Miteinander. Ist die Spaltung der Gesellschaft nicht bereits tief genug?

Inhaltlich zeigte die erste Arbeitssitzung die Ratlosigkeit der Politik im Umgang mit der Pandemie wie auch der Flüchtlingskrise an der polnischen EU-Außengrenze zu Weißrußland. Die Lage dort ist dramatisch, doch der Bundestag vermied eine deutliche Solidaritätsadresse an die Regierung in Warschau.

In Sachen Corona schlüpfte der geschäftsführende Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) in die Rolle des künftigen Kanzlers, um den Maßnahmenkatalog einer Ampel-Koalition zu begründen. Die Kommunikation mit bislang Ungeimpften soll verbessert, kostenlose Tests wiedereingeführt, eine Kampagne zu Auffrischungsimpfungen eingeleitet, die Maskenpflicht beibehalten, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ebenso verbindlich werden wie die Testpflicht in Pflegeheimen. Besonders wichtig sind dem SPD-Politiker umfassende Kontrollen, gerade in Restaurants, die sich eher nachlässig verhielten, wie er monierte.

Scholz macht Merkel Zugeständnis

Es bleibt beim Auslaufen der epidemischen Lage am 25. November, trotz aller Proteste der Union. Der Schutz der Bevölkerung werde trotzdem sichergestellt, ohne gegen freiheitliche Gesetze zu verstoßen, so die Handschrift der FDP im Gesetzentwurf.

Doch Scholz machte auch ein Zugeständnis. Angela Merkels (CDU) Forderung nach einer neuen Konferenz mit den Ministerpräsidenten wird erfüllt – am Donnerstag kommender Woche. Und schließlich appellierte der wahrscheinliche Merkel-Nachfolger an die Parlamentier „über Parteigrenzen hinweg“ zusammenzuarbeiten, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.

War dieser Aufruf ernst gemeint? Zweifel sind berechtigt. Wer bei großen Themen Gemeinsamkeit beschwört und im Kleingedruckten die Fußangeln auswirft, wirkt wenig glaubwürdig.

Bundestagsdebatte: Foto: picture alliance / AA | Cuneyt Karadag
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