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Mit dem Slogan „Keine Experimente“ zog die CDU mit Bundeskanzler Konrad Adenauer in die Bundestagswahl 1957. Auf ein Experiment hatte sich das Parlament aber zuvor bereits verständigt: Erstmals hatten die Bürger die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
4,9 Prozent der Wähler machten seinerzeit davon Gebrauch. Der Gang ins Wahllokal nach dem sonntäglichen Kirchgang war damals gerade in ländlichen Gemeinden eine Selbstverständlichkeit. Heute hat sich dieses Bild gewandelt. Schon seit den neunziger Jahren stieg der Anteil der Briefwähler stetig an. Spätestens mit dem gesetzlichen Wegfall von Verhinderungsgründen seit 2008 sind bei der Briefwahlbeteiligung alle Dämme gebrochen. 28,6 Prozent gaben bei der Bundestagswahl 2017 auf diese Weise ihre Stimme ab. In Bayern waren es gar 37,3 Prozent.
Der Bundeswahlleiter ist skeptisch
Daß der Bundeswahlleiter angesichts dieser Entwicklung jetzt Alarm schlägt, ist mehr als berechtigt. Sowohl der Gleichheits- als auch der Geheimhaltungsgrundsatz der Wahl kann nicht garantiert werden. Man stelle sich etwa folgende Szenarien vor: Eine Gruppe Erstwähler beantragt Briefwahl und trifft sich zum gemeinsamen Ausfüllen des Wahlzettels in einer Kneipe.
Oder der türkische Familienpatriarch, dessen drei Frauen und vier volljährigen Kinder unter seinen wachsamen Augen ihr Kreuzchen an der richtigen Stelle machen müssen. Denkbar wäre auch Stimmenkauf. Es kann logischerweise keine Erhebungen geben, wie stark bei Briefwahl tatsächlich manipuliert wird. Das darf aber auch nicht der Maßstab sein. Allein die Tatsache, daß Manipulationen möglich sind, sollte den Gesetzgeber zum Nachdenken bringen.
Zumal der Nutzen dieses Instruments begrenzt ist. Der Hintergedanke der Briefwahl war ein demokratischer: Allen, die am Wahltag verhindert sind, die Teilnahme zu ermöglichen. Tatsächlich geht es heute in der Regel nicht mehr um die Krankenschwester, die am Sonntag Infusionen wechseln muß oder den bettlägerigen Schwerbehinderten.
Künstlich erhöhte Wahlbeteiligung
Briefwahl nutzen mittlerweile vor allem diejenigen, für die ein bürgerliches Ehrenrecht wie das Wählen der eigenen Volksvertreter so wenig wichtig ist, daß sie den Tag lieber im Freibad verbringen oder für einen Kurzurlaub nutzen. Welchen Sinn sollte es haben, unter Einbeziehung einer solchen Klientel die Wahlbeteiligung künstlich nach oben zu treiben?