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Jamaika-Sondierungen: Ganztagsbetreuung: Als Option ja, als Pflicht nein

Jamaika-Sondierungen: Ganztagsbetreuung: Als Option ja, als Pflicht nein

Jamaika-Sondierungen: Ganztagsbetreuung: Als Option ja, als Pflicht nein

Klassenzimmer
Klassenzimmer
Unterricht an einer Berliner Schule (Symbolbild) Foto: dpa
Jamaika-Sondierungen
 

Ganztagsbetreuung: Als Option ja, als Pflicht nein

Die Jamaika-Unterhändler haben sich auf einen Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung an Grundschulen verständigt. Als Wahlmöglichkeit mag das für viele Eltern eine Option sein. Die Ganztagsbetreuung sollte aber keinesfalls Pflicht werden. Ein Kommentar von Jürgen Liminski.
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In den meisten Ländern der EU ist die Ganztagsschule selbstverständlich, auch für die Sechs- bis Zehnjährigen. Dafür ist, etwa in Frankreich, ein halber oder ganzer Tag in der Woche frei. Die Lehrpläne sehen vor, daß Arbeitsgruppen und Sport am Nachmittag stattfinden.

Diese Organisation von Bildung ist einer der Gründe, weshalb die Zahlen für die Berufstätigkeit von Frauen außer Haus und die Geburtenzahlen in diesen Ländern gleichzeitig relativ hoch sind, in Schweden und Dänemark oder auch in Frankreich liegt die Beschäftigungsquote über siebzig Prozent und die Geburtenquoten sind deutlich höher als in Deutschland.

Das Geheimnis freilich steckt in der Flexibilität. Es gibt in diesen Ländern mehr Möglichkeiten der Teilzeitarbeit. Und das ist es, was auch die Mütter in Deutschland wünschen: Mehr Teilzeitangebote je nach Alter der Kinder.

Nicht die Berliner Inselsituation verallgemeinern

Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder könnte die Flexibilität erhöhen. Es kommt aber ganz darauf an, wie verpflichtend diese Betreuung gestaltet wird. Für Alleinerziehende wäre sie zweifellos eine Erleichterung, weil sie de facto gezwungen sind, einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen. Für den Großteil der Elternpaare würde es mehr Optionen eröffnen. Der Denkfehler der „Jamaikaner“ ist, daß sie die Berliner Inselsituation verallgemeinern.

Im politisch-medialen Establishment in Berlin herrscht die Meinung vor, alle Eltern hätten das gleiche Ideal: Die Vollzeitbeschäftigung beider Eltern. Aber die Zahl dieser politischen Idealeltern ist in den vergangenen zwanzig Jahren gesunken, das bevorzugte Lebensmodell heißt heute: Er Vollzeit, sie Teilzeit und das in Funktion des Alters der Kinder. Denn für die meisten Eltern – Ausnahmen gibt es immer – hat die Persönlichkeitsbildung und die Beziehung zu den Kindern Vorrang vor dem Leistungsdruck der Gesellschaft und dem Geldverdienen.

Die Eltern kennen die Bedürfnisse am besten

Für Politiker und Medienleute, sofern sie überhaupt Kinder haben, ist das anders und deshalb ist ihr bevorzugtes Modell die doppelte Vollzeit. Die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ermöglicht beides, die Eltern können nach Gusto (oder wirtschaftlicher Zwangslage) Familie und Beruf vereinbaren. Die Wirtschaft jubelt und hofft, daß man die stille Reserve der Frauen, die heute ja meist auch gut ausgebildet sind, preiswert anzapfen und so den Fachkräftemangel halbwegs beheben kann.

Die Frage allerdings ist, ob das Ganztagesmodell auch für die Kinder gut ist. Soweit denken die potentiellen Koalitionäre selten, von den Funktionären der Wirtschaftsverbände, die höchst selten an die Bedürfnisse von Kindern und Familien denken, ganz zu schweigen. Diese Bedürfnisse kennen die Eltern am besten. Sie wissen besser als Politiker, Journalisten und auch Lehrer, was ihre Kinder brauchen.

Sie wissen es auch besser als die Grünen, was diese natürlich nicht glauben und am liebsten schon heute die Ganztagsbetreuung verpflichtend einführen oder unter die Schulpflicht einordnen würden. Vertrauen in die Eltern ist der Ideologen Sache nicht. Eine Pflicht würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß die Kinder dem Zugriff von Ideologen ausgesetzt werden, man denke etwa an den Genderwahnsinn.

Aber vielleicht finden manche Koalitionäre ja gerade die Erfahrungen mit Indoktrinationen a la DDR gut, obwohl genau diese Erfahrungen eigentlich eine Lehre sein sollten. Deshalb: Ganztagsbetreuung als Zusatzoption ja, als Pflicht nein. Hier wird man auf das Kleingedruckte achten müssen.

Unterricht an einer Berliner Schule (Symbolbild) Foto: dpa
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