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Gefangenenorganisation: Innenministerium verbietet Gefangenenhilfsorganisation HNG

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Gefangenenorganisation
 

Innenministerium verbietet Gefangenenhilfsorganisation HNG

BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat die rechtsextreme „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörigen“ (HNG) verboten. Gleichzeitig durchsuchte die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen und Büros der seit 1979 bestehenden Organisation.
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Das Logo der HNG: Bundesinnenministerium hat die Organisation verboten Screenshot: JF

BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und ihre Angehörigen“ (HNG) verboten. Gleichzeitig durchsuchte die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen und Büros der seit 1979 bestehenden Organisation, die mit rund 600 Mitgliedern laut dem Ministerium den „bundesweit größten Neonazi-Verein“ darstelle.

„Es war nicht länger hinnehmbar, daß inhaftierte Rechtsextreme durch die HNG in ihrer aggressiven Haltung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestärkt werden“, begründete Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Verbot. Mit „Solidaritätsbekundungen und finanzieller Unterstützung“ habe die HNG „die rechtsextremistische Szene als Ganzes“ gestärkt und gefestigt.

Linksextremes Vorbild hat es leichter

Die Rechtsextremismus-Sprecherin der Grünen im Bundestag, Monika Lazar, zeigte sich über das Verbot „als wichtige Maßnahme gegen den organisierten Rechtsextremismus“ erfreut. Die HNG habe den Tätern nicht „beim Aufarbeiten ihrer Straftaten“ geholfen, sondern ihnen ein Weltbild vermittelt, „in dem sie die ‘unschuldig Verfolgten’ sind, die sich gegen das System wehren müssen“.

Die HNG wurde nach dem Vorbild der wesentlich älteren linksextremen Roten Hilfe gegründet. Diese sorgte vor einem Jahr für Aufsehen, als sie einem so genannten „Antifaschisten“ die Prozeßkostenhilfe kürzte, da sich der Mann im Prozeß für seine unüberlegte Tat entschuldigt hatte. Die Rote Hilfe wird vom Verfassungsschutz beobachtet, ist aber nicht verboten. (FA)

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