MÜNCHEN. Das Landgericht München I hat eine Klage des Polizeigewerkschafters Manuel Ostermann gegen Jan Böhmermann und das ZDF abgewiesen. Streitpunkt waren Äußerungen des Satirikers im „ZDF Magazin Royale“ über angebliche Vorgänge innerhalb der Bundespolizei (die JF berichtete). Böhmermann hatte in der Sendung vom 28. März 2025 den Eindruck vermittelt, Teile der Bundespolizei hätten im Zusammenhang mit afghanischen Aufnahmefällen in Pakistan bewusst Fehler gemacht.
Dahinter habe demnach das Ziel gestanden, anschließend einen Skandal um das Bundesaufnahmeprogramm auszulösen und Polizeigewerkschaftern Gelegenheit zu geben, öffentlich vor Sicherheitsrisiken zu warnen.
Das Gericht hielt die angegriffenen Aussagen für zulässig. Nach seiner Auffassung lieferte die Sendung genügend Kontext und Tatsachengrundlage, um Böhmermanns Aussagen als wertende und satirisch zugespitzte Schlussfolgerungen einzuordnen. Böhmermann hatte Ostermann, den Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, in derselben Sendung auch persönlich angegriffen. Er bezeichnete ihn als „selbst radikalisierten Michel aus Lönneberga“ und als zu „drei Vierteln gefüllten Boxsack“ mit einer „Blitzkrieg-Frisur und den gütigen Augen eines sterbenden Schneewolfs“.
Ostermann denkt über Berufung nach
Ostermann betonte nach der Entscheidung, das Gericht habe gerade nicht festgestellt, dass es tatsächlich eine bewusste Sabotage innerhalb der Bundespolizei gegeben habe. Die Äußerungen Böhmermanns seien vielmehr als Meinungsäußerungen bewertet worden.
„Damit steht jedenfalls gerade nicht gerichtlich fest, dass der von Herrn Böhmermann vermittelte Vorwurf einer bewussten Sabotage durch Teile der Bundespolizei tatsächlich zutrifft“, erklärte Ostermann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Polizeibeamte kündigte an, die schriftlichen Urteilsgründe auszuwerten und anschließend über eine Berufung zu entscheiden. (rr)






