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Ausschluss von AfD-Kandidaten: „Unsere Demokratie“ und die freiheitliche demokratische Grundordnung

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Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht verlassen den Sitzungssaal nach der Urteilsverkündung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Was ist los mit der Demokratie?
Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senat beim Bundesverfassungsgericht verlassen den Sitzungssaal nach der Urteilsverkündung über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Was ist los mit der Demokratie?
Richter am Verfassungsgericht (Symbolbild): Öffneten der Trickserei Tür und Tor. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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„Unsere Demokratie“ und die freiheitliche demokratische Grundordnung

Unter dem Banner der Verfassungstreue werden AfD-Bewerber von Wahlen ferngehalten. Damit entscheidet plötzlich die Exekutive mit, wer überhaupt gewählt werden darf. Ein gefährlicher Angriff auf Chancengleichheit und Volkssouveränität. Eine Analyse von Werner Patzelt.

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Richter am Verfassungsgericht (Symbolbild): Öffneten der Trickserei Tür und Tor. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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