KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp des Aufnahmeprogramms „Menschenrechtsliste“ sowie des Überbrückungsprogrammes für rechtswidrig erklärt. Demnach müsse einzeln geprüft werden, ob eine bereits zugesagte Aufnahme von bestimmten Afghanen wieder zurückgezogen werden kann, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom Freitag. Ein allgemeines Aussetzen des Aufnahmeprogramms verstoße gegen das Willkürverbot.
Die Entscheidung bezieht sich konkret auf eine Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Mutter mit zwei Söhnen, die derzeit in Pakistan auf ihre Aufnahme nach Deutschland warten. Die wurde ihnen im Rahmen des 2021 aufgestellten Programms „Menschenrechtsliste“ zugesichert. Zwischen August 2021 und Januar 2025 sagte die Bundesregierung aus ihrer Sicht über 10.000 “besonders schutzbedürftigen“ Afghanen zu, in die Bundesrepublik kommen zu dürfen. Mit Stand 16. März erhalten noch 54 Afghanen in Pakistan Unterstützung aus diesem Programm.
Wegen Engagement für Frauenrechte Aufnahme in Deutschland zugesichert
Das Bundesinnenministerium wies das Auswärtige Amt im Jahr 2021 an, unter anderem Personen aufzunehmen, die „sich in den vergangenen Jahren durch ihr Engagement für die Meinungsfreiheit, Demokratie, Menschen- und insbesondere Frauenrechte, kulturelle Identität sowie Wissenschafts-, Kunst- und Pressefreiheit exponiert und dabei mit Ministerien, Behörden oder Organisationen der Antragsgegnerin zusammengearbeitet beziehungsweise sich für deutsche Belange eingesetzt haben“, schreibt das Gericht in dem Urteil.
Weiter wurde Afghanen die Aufnahme zugesagt, „deren Arbeit mit deutschen finanziellen Mitteln unterstützt worden ist und die durch die Machtübernahme der Taliban aufgrund ebendieser Tätigkeit einer unmittelbaren Gefährdung ausgesetzt worden sind“.
Neue Bundesregierung stoppte Aufnahmeprogramme
Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD vereinbarte jedoch 2025, „freiwillige Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden“, so das Gericht. „Das Bundesministerium des Innern (BMI) erklärte dementsprechend im Dezember 2025 Aufnahmeerklärungen u. a. aus der Menschenrechtsliste pauschal für ‚ungültig und erloschen‘. Die von den Beschwerdeführenden beantragten Visa wurden unter Hinweis auf diese Abkehrerklärung abgelehnt, ihre Anträge auf Eilrechtsschutz blieben erfolglos.“

Dagegen reichte die Afghanin eine Verfassungsbeschwerde ein und bekam nun Recht. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch wies das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass pauschale Rücknahmen von Aufnahmeerklärungen gegen das Willkürverbot verstoßen. Weitere Kläger können sich zukünftig somit auf das gesprochene Urteil berufen.
Weitere Aufnahmeprogramme im Visier
Nicht nur die „Menschenrechtsliste“ wurde ausgesetzt. Die aktuelle Bundesregierung sagte zudem sogenannten Ortskräften zu, dass Deutschland sie aufnehmen werde. Auch diesen Afghanen wurde die Aufnahme abgesagt.
Seitdem unterstützt die linke Nichtregierungsorganisation „Kabul Luftbrücke“ hunderte Afghanen dabei, rechtlich ihre Einreise nach Deutschland durchzusetzen (JF berichtete). Laut eigenen Angaben reichte der linke Verein bereits knapp 400 Klageverfahren ein, von denen rund 200 erfolgreich waren. Seit September 2025 habe er so über 1.000 Afghanen die Einreise ermöglicht. (mas)





