BERLIN. Der Deutsche Bundestag hat Compact-Journalist Paul Klemm ein faktisches Hausverbot erteilt – ein bislang einmaliger Vorgang gegen einen Pressevertreter. Das Pressereferat des Bundestags lehnte zunächst Klemms befristeten Akkreditierungsantrag für den Zeitraum vom 19. Mai bis 20. Mai erst mündlich und nun auch schriftlich ab. Da als Grund „begründete Zweifel“ an Klemms Zuverlässigkeit vorgetragen wurden, wirkt die Ablehnung der Akkreditierung wie ein Hausverbot.
In dem Schreiben des Bundestags an den Compact-Mitarbeiter, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, wird Klemm vorgeworfen, Mitarbeiter eines „vom Verfassungsschutz als ‘gesichert rechtsextremistische Bestrebung’“ geltenden Mediums zu sein. Besonders wird dem Journalisten angelastet, vor sieben Jahren in einem Compact-Video „als ‘Mitglied der Identitären Bewegung’ bezeichnet worden“ zu sein und an einer „Remigrationsdemo“ in Wien teilgenommen zu haben, „die von der österreichischen Identitären Bewegung organisiert wurde“.
Bundestag folgt Verfassungsschutz bei „Remigrations“-Argumentation
An anderer Stelle moniert das Parlament, der Journalist unterstütze die „als gesichert rechtsextrem eingestufte“ Identitäre Bewegung „durch Teilnahmen an ihren Veranstaltungen sowie das Verbreiten von wohlwollender Berichterstattung bei Compact-TV“. Mit Datumsanzeigen und Zeitstempeln weist der Bundestag in seinem Schreiben darauf hin, Klemm habe „mehrfach über Compact-TV auf die Anliegen und Aktionen der Identitären Bewegung aufmerksam gemacht“.
Zudem wird ihm vorgehalten, „einen Begriff der ‘Remigration’ verbreitet“ zu haben, der „von einer zu bewahrenden ‘ethnokulturellen Identität’ des Volkes“ ausgehe. Damit, so das Urteil des Bundestags, würde Klemm „das durch die Menschenwürde als auch das Demokratieprinzip geschützte egalitäre Verständnis der Staatsangehörigkeit negieren“. Immer wieder macht sich der Bundestag die Argumentation vergangener Verfassungsschutzberichte zu eigen: „Ein weiteres Indiz für das Verfolgen von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist Ihre Befürwortung des Remigrationskonzeptes von Martin Sellner.“
Klemm soll gegen die Hausordnung verstoßen haben
Die Sorge des Parlaments: Klemm könne die „Liegenschaften des Deutschen Bundestages mit einem Bundestagspresseausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbrauchen“, indem er dort öffentlichkeitswirksam den Begriff „Remigration“ nach Sellners Vorstellungen verbreitet und befürwortet.
Auch Klemms journalistische Tätigkeit wird ihm vorgeworfen. Laut Bundestag hat sich der Compact-Redakteur offenbar im Zuge seiner Arbeit schuldig gemacht, gegen die allgemeine Hausordnung verstoßen zu haben. So bestünden „Anhaltspunkte dafür“, Klemm könnte ohne Bundestagspresseausweis und ohne in Begleitung eines ihn anmeldenden Abgeordneten Video- und Tonaufnahmen gemacht haben.
Konkret geht es um ein Video aus vergangenem März, in dem Klemm der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) „ohne die für einen geordneten Parlamentsbetrieb dazu notwendige Akkreditierung Fragen“ stellte. Auch anderen Abgeordneten der Grünen habe er sich genähert „und offenkundig nicht ausschließlich über die/den Abgeordneten“ berichtet, der ihn angemeldet habe.
Parlament argumentiert mit Pressefreiheit
Mildere Mittel als das Hausverbot seien aus diesen Gründen „nicht ersichtlich“ gewesen. So sei etwa „eine dauerhafte Begleitung durch Polizeikräfte oder sonstige Sicherheitskräfte im Haus zwar theoretisch als denkbare Alternative“, stünde aber „in einem Spannungsverhältnis zur Pressefreiheit selbst“. Der Bundestag fürchtet dadurch, nicht nur zu viele Ressourcen zu binden. Auch würde die permanente Begleitung „den journalistischen Arbeitsprozess in erheblicher Weise überwachen und beeinträchtigen und könnte abschreckende Wirkungen auf die Ausübung der Pressefreiheit entfalten“.
In der Abwägung mit einer Tagesakkreditierung falle dieser Aspekt schwerer ins Gewicht. Es bestünden ferner „das erhebliche Interesse des Deutschen Bundestages am Schutz seiner Funktions- und Arbeitsfähigkeit sowie an der Wahrung geordneter und störungsfreier Abläufe“.
Klemm reagierte in einem Video mit Spott über die Vorwürfe. „Dieses Pamphlet ist einfach unfassbar!“ Er verwies auf das Demonstrationsrecht, das ihm erlaube, an einer „Remigrationsdemo“ teilzunehmen, und meinte, Befürworter linksextremer Ideen dürften ebenso unbehelligt den Bundestag betreten. Scherzhaft sagte der Journalist, es sei „natürlich ganz kriminell, die ethnokulturelle Identität eines Volkes schützen zu wollen“.
‼️ Einmalig in der BRD-Geschichte: Als 1. deutscher Journalist bekomme ich ein politisch motiviertes Hausverbot im Bundestag. Das sind die Gründe pic.twitter.com/3uMkEknFBw
— ✏️Paul Klemm (@DerPaulKlemm) July 14, 2026
(rsz)





