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Mecklenburg-Vorpommern: SPD-Regierung muss Zahl der Fake-Profile vom Verfassungsschutz offenlegen

Mecklenburg-Vorpommern: SPD-Regierung muss Zahl der Fake-Profile vom Verfassungsschutz offenlegen

Mecklenburg-Vorpommern: SPD-Regierung muss Zahl der Fake-Profile vom Verfassungsschutz offenlegen

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Verweigerte die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Verweis auf die „Gefährdung des Einsatzerfolges“ des Verfassungsschutzes. (Themenbild)
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Verweigerte die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Verweis auf die „Gefährdung des Einsatzerfolges“ des Verfassungsschutzes. (Themenbild)
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Verweigerte die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Verweis auf die „Gefährdung des Einsatzerfolges“. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Mecklenburg-Vorpommern
 

SPD-Regierung muss Zahl der Fake-Profile vom Verfassungsschutz offenlegen

Auf AfD-Anfrage wollte die Landesregierung in Schwerin keine Auskunft geben, wieviele „virtuelle Agenten“ der Verfassungsschutz betreibt. Jetzt urteilt das Landesverfassungsgericht: Das war rechtswidrig.
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GREIFSWALD. Das Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD-geführte Landesregierung verpflichtet, die Anzahl der „virtuellen Agenten“ des Landesamtes für Verfassungsschutz offenzulegen. Hintergrund war eine entsprechende Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Paul-Joachim Timm. Mit der Verweigerung der Antwort darauf habe die rot-rote Regierung teilweise sein parlamentarisches Fragerecht verletzt, urteilten die Richter am Donnerstag.

Konkret muss die Regierung mitteilen, wie viele Fake-Profile der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern betreibt und welche Art von Extremismus sie betreffen. Ebenso soll sie offenlegen, wie viele Gruppen in den sozialen Netzwerken sie seit 2021 erstellt hatte. Das Innenministerium von Christian Pegel (SPD) hatte sich geweigert, diese Fragen im Januar 2025 öffentlich zu beantworten. Demnach zielten sie auf die „Offenlegung nachrichtendienstlicher Arbeitsweisen und Methoden“ ab. Aus der Beantwortung würde eine „Gefährdung des Einsatzerfolges“ folgen. Diese Begründung hielt das Verfassungsgericht für nicht ausreichend.

Verfassungsschutz betreibt seit Jahren Fake-Profile

Timm betonte, es sei nicht nur ein Erfolg für die AfD, sondern ein „Sieg“ für die demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste. „Es darf nicht sein, dass staatliche Stellen mit anonymen oder fingierten Profilen Einfluss auf politische Debatten nehmen oder politische Akteure diskreditieren.“ Demnach sei im Verfahren deutlich geworden, dass der Verfassungsschutz virtuelle Accounts und Bots in sozialen Netzwerken einsetze. „Wenn staatliche Stellen unter verdeckter Identität im digitalen Raum agieren, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Transparenz.“

Seit Jahren betreiben deutsche Inlandsgeheimdienste Fake-Profile in den sozialen Netzwerken (JF berichtete). Bisher hatten Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg und das Bundesamt für Verfassungsschutz den Einsatz von „digitalen V-Männern“ bestätigt. In Berlin und Brandenburg handelte es sich dabei um jeweils über 200 Konten (JF berichtete). Mit den Fake-Kontos dürfen die Verfassungsschutzämter Informationen beschaffen und Gruppen infiltrieren, aber keinen Einfluss auf sie nehmen. (kuk)

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD): Verweigerte die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Verweis auf die „Gefährdung des Einsatzerfolges“. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
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