SALZBURG. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat Geldstrafen gegen zwei Hotelmanager wegen eines Burkini-Verbots bestätigt. Die Geschäftsführerin und der Geschäftsführer eines Hotels in St. Johann im Pongau hätten zwei muslimische Frauen wegen ihrer Religion benachteiligt, entschied das Gericht.
Die beiden Moslems hatten in Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken des Hotels gehen wollen. Die Hotelleitung verweigerte ihnen dies.
Zunächst begründeten die Manager das Verbot mit hygienischen Bedenken. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Burkinis bestünden aus demselben Material wie andere Badeanzüge, erklärte der zuständige Richter. Nach Darstellung des Gerichts wurde den Frauen außerdem gesagt, man müsse sich anpassen. Mit Burkini könne man „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen“, aber nicht in Österreich.
Burkini-Trägerinnen sprechen von „tiefer Demütigung“
Die Frauen schalteten daraufhin die zuständige Bezirksbehörde ein. In erster Instanz erhielten die Manager Verwaltungsstrafen von je 100 Euro. Gegen diese Entscheidung legten sie Berufung ein. Das Landesverwaltungsgericht wies die Berufungen nun ab und bestätigte die Strafen. Eine der betroffenen Frauen sagte den Salzburger Nachrichten, Menschen bedeckten ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen. Diese Menschen erlebten es als „tiefe Demütigung“, wenn sie gezwungen würden, sich auszuziehen.
Die Österreichische Hotelvereinigung erklärte, Burkinis seien in der Branche bislang nicht als größeres Problem aufgetreten. Der Richterspruch sei eine Einzelfallentscheidung, schaffe aber Klarheit für den Umgang mit solchen Fällen.
Gegen die Entscheidung können die Hotelmanager noch vor den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Der Burkini ist in Österreich und anderen europäischen Ländern seit Jahren Gegenstand politischer Debatten. (rr)






