BERLIN. Die Bundestagsverwaltung hat gegen das Compact-Magazin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grund ist die Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“. Denn damit habe das Blatt Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich abgelehnt hatte. Damit könnte Compact gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, erklärte ein Bundestagssprecher der dpa.
Tatsächlich schreibt das Parteiengesetz vor, dass Werbemaßnahmen Dritter für eine Partei unverzüglich gestoppt werden müssen, wenn diese das verlangt. Die AfD hatte von dem Magazin schriftlich die Unterlassung der Kampagne gefordert, ohne dass Compact sich darum scherte.
Als Behörde, die für die Parteienfinanzierung zuständig ist, prüft die Bundestagsverwaltung, ob Herausgeber und Chefredakteur Jürgen Elsässer das Verlangen der AfD beachtet hatte. Er bekommt nun die Gelegenheit einer Stellungnahme.
„Compact“ will für sich selbst geworben haben
Elsässer sprach nun in einem YouTube-Video von einem „Schock“ und einem „Schlag ins Kontor“. Denn es sei ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro möglich. In der halbstündigen Sendung mit seiner Frau Steffi erklärte er, „Die blaue Welle rollt“-Veranstaltungen seien keine Werbung für die AfD gewesen. Man habe für „eine Wende im Land“ werben wollen, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun habe, sondern auch mit anderen Kräften. Die Kampagne sei also „überparteilich“ gewesen. Allerdings ist die AfD die einzige Partei, die Blau als Farbe hat.
Mit der Reihe habe man auch vor allem für sich selbst geworben. „Das waren Compact-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte er. Dafür spreche aus seiner Sicht auch, dass dabei Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis aufgetreten seien. Es gehe bei dem Verfahren um die Pressefreiheit, betonte er. Er werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Genau vor einem Jahr hatte sich das Magazin erfolgreich gegen das Verbot durch die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gewehrt (JF berichtete). Das Bundesverwaltungsgericht hob die Verfügung aus dem Sommer 2024 auf. Einige Beiträge seien zwar verfassungsfeindlich, aber diese seien „nicht prägend“ für das Blatt.
Bereits seit 2021 hatte der Verfassungsschutz Compact als „gesichert rechtsextremistische Vereinigung“ eingestuft und beobachtet. Das kam im Zusammenhang mit dem gescheiterten Verbot heraus. (fh)






