BERLIN. Das Anbringen von Fahnen in Fenstern der Büros von Bundestagsabgeordneten ist „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, hat ein Sprecher der von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geführten Bundestagsverwaltung betont. Es bestehe ein generelles Verbot, das auch Deutschland- oder Europafahnen sowie andere Fahnen und Aushänge betreffe, berichtet die Zeit.
Ein Einsatz der Bundestagspolizei am Montag im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter hatte für Aufregung gesorgt (JF berichtete). Die Beamten waren angerückt, weil dieser mit Fraktionsvize Beatrix von Storch und Mitarbeitern auf dem Balkon seines Büros die Deutschlandfahne geschwenkt hatte. Sie grüßten damit vorbeiziehende Demonstranten, die „Merz muss weg“ riefen.
Gleichsetzung von Regenbogen- und Deutschlandfahne
Nun meldet die Zeit, dass die Bundestagsverwaltung Anfang der Woche mehrere Abgeordnete dazu aufforderte, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen. Begründet wird das, wie im Fall Keuter und von Storch, mit der Hausordnung des Parlaments. Klöckners Sprecher erklärte, dass es sich um einen Routinevorgang handele und es „nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen“ gehe – auch die Nationalfahne sei betroffen.
Beatrix von Storch hatte der JUNGEN FREIHEIT am Dienstag gesagt, dass sie eine schwarz-rot-goldene Flagge in ihr Fenster gehängt habe, nachdem ihr das Anbringen der „Stolz-Fahne“ verboten worden sei (JF berichtete). Das sei erlaubt, habe man ihr damals versichert.
Nun ist klar: Klöckner macht keinen Unterschied zwischen dem tatsächlich politischen Symbol Regenbogenfahne, mit dem mehr Rechte für sogenannte Queere gefordert werden, und der Nationalfahne, die für das deutsche Volk steht. Und diesem ist das Parlament gewidmet, wie gut lesbar über dem Hauptportal zu sehen ist.
Das sagt die Hausordnung
Die Bundestagsverwaltung war nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen angebracht waren. Auch von Storch hatte, wie die JF berichtete, einen Polizisten während des Einsatzes gegen die Deutschlandfahne darauf hingewiesen, dass in einem Büro gegenüber die Regenbogenfahne im Fenster hängt.
In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages heißt es: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Dies betrifft nun auch die Deutschlandfahne, die sowohl vor dem Parlament als auch auf drei Türmen des Reichstages weht. Auf dem vierten flattert die EU-Fahne. (fh)







