DRESDEN. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass der Straftatbestand der Politikerbeleidigung abgeschafft wird. In der Beschlussvorlage, die dem Jura-Fachmedium „LTO“ vorliegt, heißt es, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) solle „prüfen, ob und inwieweit eine grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte, insbesondere durch eine Präzisierung der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraphen 185 des Strafgesetzbuches (Beleidigung, Anm. d. Red.), die Abschaffung des Paragraphen 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, Anm. d. Red.) des Strafgesetzbuches, beziehungsweise zumindest dessen tatbestandliche Begrenzung“ möglich sei. „Einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Politikerinnen und Politiker halte ich nicht für erforderlich“, betonte Sachsens Justizministerin.
Die Justizminister der Länder sollen nach Wunsch Geierts bei der Frühjahrskonferenz in der kommenden Woche in Hamburg darüber beraten – und diese Änderungen bestenfalls auch beschließen.
Geiert argumentiert, der Paragraph 188, im Volksmund als „Politikerbeleidigung“ bekannt, habe bisher keine Angriffe gegen Politiker effektiv verhindert. Stattdessen schüre das Gesetz die Sorge, dass der Paragraph negative Folgen für die politische Debattenkultur haben könnte. Auch polemisch geführte Diskussionen seien nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Linnemann: „Die Menschen schütteln den Kopf“
Ihr Bundesland sei auch damit zufrieden, den Paragraphen nicht vollständig zu streichen, sondern ihn einzuschränken, sodass nur Aussagen bestraft werden, „die geeignet sind, die Menschenwürde der Betroffenen anzugreifen“. Aktuell können Staatsanwaltschaften auch Ermittlungen wegen Paragraph 188 des Strafgesetzbuches aufnehmen, ohne dass der betroffene Politiker eine Anzeige gestellt hat.
Auch Paragraph 185, also „normale“ Beleidigung, gehöre auf den Prüfstand. Es brauche Rechtssicherheit, welche Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien – das sei aktuell nicht ausreichend gegeben. „Es ist Zeit, dass wir das aktuelle Verhältnis von strafrechtlichem Ehrschutz und Meinungsfreiheit im deutschen Strafrecht kritisch überprüfen“, betonte Geiert.
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will Politikerbeleidigung ebenfalls als Straftatbestand abschaffen. „Die Menschen schütteln den Kopf“, sagte der Christdemokrat mit Blick auf die aktuelle Gesetzeslage gegenüber „Welt TV“. Zwar werde die Sprache in der Gesellschaft teilweise aggressiver, jedoch sollten Politiker wissen, „dass das keine Puppenstube ist“.
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Januar dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur Streichung des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches eingebracht. Er war von allen anderen Fraktionen – auch der der Union – abgelehnt worden.
Strafen wegen Politikerbeleidigung sorgten zuletzt für Aufsehen
Zuletzt hatten immer wieder Ermittlungen wegen vermeintlicher Politikerbeleidigung für Aufsehen gesorgt. So hatte unlängst das Amtsgericht Öhringen in Baden-Württemberg einen Strafbefehl gegen einen Facebook-Nutzer erlassen, weil dieser Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte (JF berichtete). Der Bürger muss nun 30 Tagessätze zahlen; die Strafe ist rechtskräftig. Ihre Höhe orientiert sich am Einkommen.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Beantragung des Strafbefehls damit, dass die Äußerung geeignet sei, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Die Staatsanwaltschaft handelte wegen eines angenommenen „besonderen öffentlichen Interesses“. Der Bundeskanzler selbst wurde nicht mit dem Fall befasst.
Ausdrücklich kein Freispruch für „Lackaffe“-Kommentar
Zuvor war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Heilbronn auch wegen einer Bezeichnung von Merz als „Lackaffe“ Strafantrag gestellt hatte, der vom Gericht ebenfalls genehmigt wurde (JF berichtete). Der in diesem Fall betroffene Bürger ging dagegen jedoch juristisch vor. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren am Freitag gegen Zahlung von 100 Euro ein.
Dabei handelt es sich aber ausdrücklich nicht um einen Freispruch. Vielmehr setzte die Einstellung des Verfahrens gerade voraus, „dass das Gericht die Strafbarkeit für gegeben erachtet“, wie eine Gerichtssprecherin betonte. Sowohl in diesem Fall als auch in dem vorgenannten beziehen sich die Staatsanwaltschaft und die Gerichte auf Paragraph 188 Strafgesetzbuch und den darin verankerten Straftatbestand der „Politikerbeleidigung“. (st/ser)







