WIEN. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat den Hauptangeklagten im Prozess um die geplanten Anschläge auf Taylor-Swift-Konzerte in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der 21jährige Beran A. soll einen Terroranschlag auf eines der Konzerte des US-Popstars vorbereitet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann mit nordmazedonischen Wurzeln hatte sich im Prozess bereits weitgehend geständig gezeigt.
Die drei geplanten Auftritte von Taylor Swift in Wien waren im August 2024 wegen der Terrorgefahr abgesagt worden. Zehntausende Fans waren betroffen (die JF berichtete).
Das Gericht sprach Beran A. wegen terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am versuchten Mord, Reisen für terroristische Zwecke, Ausbildung für terroristische Zwecke, terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation schuldig. Die acht Geschworenen bejahten die zentralen Schuldfragen einstimmig. Ein Mitangeklagter Slowake erhielt zwölf Jahre Haft.

Gutachten: Beran A. ist voll schuldfähig
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Strafe bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren als „tat- und schuldangemessen“. Erschwerend wertete das Gericht die „religiös motivierend extremistischen Beweggründe“ sowie den langen Tatzeitraum. Mildernd berücksichtigte es, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und teilweise gestanden hatte.
Neben den Anschlagsplänen in Wien ging es in dem Verfahren auch um einen Terrorangriff in Mekka. Nach der Anklage hatten Beran A., sein Mitangeklagter und ein dritter Mann bereits im März 2024 drei zeitgleiche Anschläge in Mekka, Istanbul und Dubai geplant. Ziel seien Polizisten oder Sicherheitskräfte gewesen. Während Beran A. und der zweite Angeklagte nach Österreich zurückkehrten, griff der dritte Mann in Mekka im Namen des „Islamischen Staates“ einen Sicherheitsbeamten vor der Kaaba mit einem Messer an. Er sitzt in Saudi-Arabien in Haft.
Die Staatsanwaltschaft warf Beran A. vor, den Attentäter vor der Tat bestärkt zu haben. „Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind“, sagte der Staatsanwalt laut ORF in seinem Schlusswort. Auch ein bereits zur Tat entschlossener Täter könne in seiner Entscheidung bestärkt werden. Die Verteidigung versuchte dagegen, Beran A.s Rolle kleiner darzustellen. Seine Anwältin Anna Mair sagte, ihr Mandant sei „kein ideologisches Mastermind“ gewesen. Für eine Beteiligung am versuchten Mord in Mekka fehlten aus ihrer Sicht die Beweise. Sie kündigte an, das Urteil mit ihrem Mandanten zu prüfen und danach über mögliche Rechtsmittel zu entscheiden.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte den Hauptangeklagten zuvor als zurechnungsfähig eingestuft. Zwar seien bei ihm eine „defizitäre, schulische Unterentwicklung“ sowie früherer Drogenkonsum festgestellt worden. Eine relevante psychische Erkrankung liege jedoch nicht vor. Der Sachverständige kam zu dem Schluss: „Das ist jemand, der durchaus in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.“ In seinem Schlusswort äußerte sich Beran A. nur knapp. „Ich möchte nur sagen, dass es mir leid tut“, sagte er vor der Beratung der Geschworenen. (rr)






