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Nordrhein-Westfalen: Wenn Schüler ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen sollen

Nordrhein-Westfalen: Wenn Schüler ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen sollen

Nordrhein-Westfalen: Wenn Schüler ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen sollen

Rotlichtgeschäfte als Unterrichtsinhalt: Schüler in Nordrhein-Westfalen sollten im Sexualkundeunterricht ein Bordell entwerfen (Symbolbild).
Rotlichtgeschäfte als Unterrichtsinhalt: Schüler in Nordrhein-Westfalen sollten im Sexualkundeunterricht ein Bordell entwerfen (Symbolbild).
Rotlichtgeschäfte als Unterrichtsinhalt: Schüler in Nordrhein-Westfalen sollten im Sexualkundeunterricht ein Bordell entwerfen (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
Nordrhein-Westfalen
 

Wenn Schüler ein „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ entwerfen sollen

Der nächste Schul-Skandal: An einem Gymnasium in Nordrhein-Westfalen sollen minderjährige Schüler einen „Puff für alle“ entwerfen, auch Preise und Dienstleistungen gehören zur Aufgabenstellung. Was sagt die Schulleitung dazu?
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KEVELAER. An einem Gymnasium im nordrhein-westfälischen Kevelaer haben Achtklässler die Aufgabe bekommen, im Sexualkundeunterricht einen „Puff für alle“ zu entwerfen. Die 13- und 14jährigen Schüler sollten laut der Aufgabenstellung, die der Rheinischen Post vorliegt, ein fiktives Bordell modernisieren und zu einem „Freudenhaus der sexuellen Lebenslust“ machen. Auf insgesamt drei Aufgabenblättern sollten dazu Fragen beantwortet werden wie: „Welches inhaltliche Angebot muss der neue Puff für alle bereithalten?“ Oder auch: „Welche sexuellen Vorlieben müssen in den Räumen wie bedient und wie angesprochen werden?“

Eine Vorgabe in der Aufgabenstellung war, dass der Grundriss aus Keller, Erdgeschoss und Obergeschoss nicht verändert werden dürfen. Zur Bauweise des Etablissements sollten die Schüler berücksichtigen, wie es von außen gestaltet werden könnte, damit es „von allen möglichen Menschen aufgesucht werden kann und aufgesucht werden möchte“. Auch die Frage, „für welche Personengruppen es welche Voraussetzungen“ brauche, „damit sie in den Puff gelangen können“, taucht in den Unterrichtsmaterialien auf.

Ebenso sollten sich die Minderjährigen überlegen, wer „in diesem Puff arbeiten“ müsse und „welche Fähig- und Fertigkeiten“ es brauche, „damit alle möglichen Menschen bedient und zufriedengestellt werden können“. Auch Überlegungen zu Preisen und Werbung für die Einrichtungen enthielt die Aufgabenstellung.

Schulleiterin: Vorfall wurde mit Schülern „thematisiert und eingeordnet“

Die Schulleiterin des Gymnasiums, Christina Diehr, betonte gegenüber der Rheinischen Post, sie habe wegen Diskussionen über diese Unterrichtsstunde „unverzüglich Gespräche mit der Lehrkraft, der Klassenpflegschaft und mit Eltern geführt“. Der verantwortliche Lehrer habe „den Eltern und der Klassenpflegschaft die Hintergründe des Unterrichtsmaterials erläutert. Diese Gespräche waren sehr konstruktiv geprägt, sodass Irritationen ausgeräumt wurden.“

Auch mit den Schülern sei die Sache „im Nachgang thematisiert und eingeordnet“ worden, betonte Diehl. Es sei bei der Unterrichtsstunde explizit darum gegangen, „Diskussionen anzuregen und Inhalte aufzugreifen, mit denen Jugendliche in sozialen Medien konfrontiert werden können“. Zugleich kündigte sie an, künftig „alternative Unterrichtseinheiten, die das Thema Vielfalt der Lebensformen und der Sexualität in einem anderen Kontext aufbereiten“, zu organisieren. (st)

Rotlichtgeschäfte als Unterrichtsinhalt: Schüler in Nordrhein-Westfalen sollten im Sexualkundeunterricht ein Bordell entwerfen (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich
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