BIEBESHEIM AM RHEIN. Nach einer gemeinsamen Abstimmung mit der AfD in der Gemeindevertretung Biebesheim am Rhein hat der CDU-Kreisverband Groß-Gerau ein Parteiausschlussverfahren gegen die beteiligten Mitglieder eingeleitet. Demnach sei das „offensichtlich spontane Verhalten“ unabgestimmt gewesen. „Wir haben einen glasklaren Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der vor dem Hintergrund der Ermordung von Dr. Walter Lübcke 2020 noch einmal bekräftigt wurde. Dieser Beschluss ist nicht diskutabel“, teilte der CDU-Kreisvorsitzende Stefan Sauer am Freitag mit. Darüber hinaus würden „weitere Maßnahmen“ geprüft.
Der Generalsekretär der CDU Hessen, Leopold Born, unterstützte die Entscheidung. Es sei richtig, dass vor Ort „unmittelbar und konsequent“ gehandelt werde, sagte er der dpa.
Zuvor hatten Vertreter der CDU und der AfD bei der Wahl ehrenamtlicher Beigeordneter eine gemeinsame Liste eingereicht, berichtet das Darmstädter Echo. Dabei handelte es sich um Gegenvorschläge zu der gemeinsamen Liste der SPD, der Grünen und der Freien Wähler. Zusammen verfügen sie über 17 Sitze im 31köpfigen Rat der 6.000-Einwohner-Gemeinde. Nachdem die Union zunächst Kandidaten anderer Fraktionen ohne deren Zustimmung auf die Liste genommen habe, um sich den Posten des Ersten Beigeordneten zu sichern, sei es zu einer Sitzungsunterbrechung gekommen.
Kooperationen mit der AfD sind keine Seltenheit
Nach der Pause einigten sich die beiden Parteien auf eine Vorschlagsliste, über die unter anderem der AfD-Kandidat Bernd Kahnert in den Gemeindevorstand einzog. Laut dem Echo sei es das erklärte Ziel des CDU-Fraktionschefs Ulrich Harth gewesen, der Partei einen Beigeordnetenposten zu sichern. Die CDU verfügt über acht Sitze in der Gemeindevertretung, die AfD über sechs.
Trotz Unvereinbarkeitsbeschlüssen kommt es regelmäßig zu gemeinsamen Abstimmungen mit der AfD auf kommunaler Ebene. Einer Studie des Berliner Wissenschaftszentrums für Sozialforschung (WZB) zufolge sei es bei knapp 19 Prozent der rund 5.000 inhaltlichen Abstimmungen von Mitte 2019 bis Mitte 2024 zu einer „direkten Kooperation“ gekommen (JF berichtete). Eine solche Zusammenarbeit sei gegeben, wenn mindestens ein Zehntel der Vertreter übriger Parteien der Vorlage zustimmen. Demnach kooperierten fraktionslose Vertreter sowie jene der Kleinparteien am häufigsten mit der AfD. (kuk)





