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Inlandsgeheimdienst: Verfassungsschutz schafft Delegitimierungs-Kategorie ab – aber nur pro forma

Inlandsgeheimdienst: Verfassungsschutz schafft Delegitimierungs-Kategorie ab – aber nur pro forma

Inlandsgeheimdienst: Verfassungsschutz schafft Delegitimierungs-Kategorie ab – aber nur pro forma

Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz: Die Behörde beobachtet weiterhin Personen, die laut ihr den Staat de­le­gi­ti­mie­ren.
Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz: Die Behörde beobachtet weiterhin Personen, die laut ihr den Staat de­le­gi­ti­mie­ren.
Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz: Die Behörde beobachtet weiterhin Personen, die laut ihr den Staat de­le­gi­ti­mie­ren. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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Verfassungsschutz schafft Delegitimierungs-Kategorie ab – aber nur pro forma

Zur Corona-Zeit hat der Verfassungsschutz eine neue Kategorie eingeführt. Dieser Bereich soll in der weiteren Arbeit nicht mehr berücksichtigt werden. Aber was passiert mit den bereits beobachteten Personen?
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BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ abgeschafft. Die Kategorie habe an Relevanz verloren und „wird daher nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt“.

Der Verfassungsschutz nahm die Kategorie 2021 als Reaktion auf die Corona-Demonstrationen auf. Unter den Phänomenbereich fielen Personen und Gruppen, die nach Ansicht des Bundesamts darauf abzielten, „wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Geltung zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen erheblich zu beeinträchtig“, schrieb die Behörde damals im Verfassungsschutzbericht.

Durch die nun beschlossene Abschaffung der viel kritisierten Kategorie wird das Bundesamt aber nicht aufhören, Personen zu beobachten, die Entscheidungen des Staates in Frage stellen. „Unabhängig davon werden aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“, betonte ein Sprecher der Behörde.

Verfassungsschutz definierte Delegitimierer nach der Pandemie um

Ins Visier des Bundesamts gerieten Personen bereits, wenn sie behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen ignorierten (JF berichtete). Aber weil solche Auffälligkeiten weder dem Links- noch dem Rechtsextremismus oder einer anderen Kategorie zugeordnet werden konnte, richtete das Amt die neue Rubrik ein. „Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen wie dem Demokratieprinzip oder dem Rechtsstaatsprinzip.“

Obwohl bereits im Frühjahr 2023 die Coronamaßnahmen wegfielen, rechnete das Bundesamt 2024 immer noch rund 1.500 Personen der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ zu, wovon etwa 250 Personen als gewaltorientiert eingestuft wurden. Als neue „mobilisierungsfähige Themen“ galten für die Behörde die Aufarbeitung der „Coronapandemie“, die staatlichen Klimaschutzmaßnahmen, der Krieg in der Ukraine und die Totalüberwachung der Bevölkerung. Trotz dieser Ausweitung „erreichte das Spektrum im Berichtsjahr keine annähernd vergleichbar anhaltende Resonanz wie beim Demonstrationsgeschehen im Kontext der Coronapandemie“. (mas)

Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz: Die Behörde beobachtet weiterhin Personen, die laut ihr den Staat de­le­gi­ti­mie­ren. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka
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