Anzeige
Anzeige

Urteil: Nächste Klatsche für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kassiert Verbot der „Hammerskins“

Urteil: Nächste Klatsche für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kassiert Verbot der „Hammerskins“

Urteil: Nächste Klatsche für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kassiert Verbot der „Hammerskins“

Verbot. Polizisten sicherten Beweismittel. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte 2023 den Verein Hammerskins Deutschland sowie seine regionalen Ableger verboten. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Verbot. Polizisten sicherten Beweismittel. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte 2023 den Verein Hammerskins Deutschland sowie seine regionalen Ableger verboten. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Polizisten sicherten Beweismittel. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte 2023 den Verein Hammerskins Deutschland sowie seine regionalen Ableger verboten. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Urteil
 

Nächste Klatsche für Faeser: Bundesverwaltungsgericht kassiert Verbot der „Hammerskins“

Das Bundesverwaltungsgericht kippt das noch von Nancy Faeser verfügte Verbot der „Hammerskins Deutschland“. Die Richter sahen keine bundesweite Dachorganisation und damit keine Zuständigkeit des Bundes.
Anzeige

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das vom Bundesinnenministerium im Juli 2023 ausgesprochene Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Die von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Verbotsverfügung ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig.

Zur Begründung führten die Richter aus, daß sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ nicht feststellen lasse.

Ohne eine solche nationale Dachorganisation fehle dem Bundesinnenministerium die Zuständigkeit für ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz. Zwar habe es regelmäßige Treffen sogenannter „National Officers Meetings“ gegeben, bei denen sich Vertreter der regionalen Chapter austauschten. Diese Zusammenkünfte reichten jedoch nicht aus, um von einer verfestigten nationalen Organisationsstruktur mit verbindlicher Entscheidungsgewalt auszugehen. Belege für eine zentrale Steuerung der regionalen Gruppen konnten die Richter nicht erkennen. Vielmehr sprächen die vorliegenden Tatsachen für eine weitgehende Autonomie der Chapter.

Bereits zweites Faeser-Verbot wieder kassiert

Damit kam es nach Auffassung des Gerichts auf die Frage möglicher inhaltlicher Verbotsgründe nicht an. Nach dem Vereinsgesetz könne der Bund nur überregional tätige Vereinigungen verbieten. Für regional begrenzte Gruppierungen seien grundsätzlich die Länder zuständig.

Für das klagende Chapter „Sarregau“ stellte der Senat zudem fest, daß es sich um ein französisches Chapter handelt, das nicht der deutschen Szene zuzurechnen ist. Ein Teil des Verfahrens zur Beschlagnahme eines im Privateigentum stehenden Grundstücks wurde abgetrennt, da dem Bundesverwaltungsgericht hierfür die sachliche Zuständigkeit in erster Instanz fehlte.

Mit dem Urteil scheiterte bereits zum zweiten Mal eine von Nancy Faeser erlassene Verbotsverfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Bereits im Juni hatte das Gericht das Verbot des Magazins Compact aufgehoben (die JF berichtete). Zugleich betonten die Richter, daß es den zuständigen Behörden weiterhin unbenommen bleibt, einzelne regionale Chapter zu verbieten, sofern hierfür konkrete Verbotsgründe festgestellt werden. (rr)

Polizisten sicherten Beweismittel. Die damalige Bundesinnenministerin Faeser hatte 2023 den Verein Hammerskins Deutschland sowie seine regionalen Ableger verboten. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
aktuelles