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Verurteilt wegen Rechtsbeugung: Weimarer Corona-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Verurteilt wegen Rechtsbeugung: Weimarer Corona-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Verurteilt wegen Rechtsbeugung: Weimarer Corona-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Schülerin mit Corona-Maske und ein Schild des Bundesverfassungsgerichts
Schülerin mit Corona-Maske und ein Schild des Bundesverfassungsgerichts
Ein Weimarer Richter kippte Corona-Regeln an Schulen – und machte sich dabei der Rechtsbeugung schuldig. Fotos: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie / IMAGO / imagebroker
Verurteilt wegen Rechtsbeugung
 

Weimarer Corona-Richter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

2021 geriet ein Thüringer Richter mit einem Urteil gegen Corona-Maßnahmen an Schulen in die Schlagzeilen. Doch ein Gericht veurteilte den Richter wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe. Auch Karlsruhe springt ihm nicht bei.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Weimarer Amtsrichters Siegfried Dettmar abgewiesen. Dettmar war 2021 bekannt geworden, weil er als Familienrichter während der Corona-Pandemie Masken-, Test- und Abstandsregeln an zwei Thüringer Schulen gekippt hatte. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Schlagzeilen – und hatte ein rechtliches Nachspiel.

Denn das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht warf dem Richter vor, gezielt von sich aus auf ein Verfahren hingearbeitet zu haben, in dem er Corona-Regeln kippen wollte.

Richter hoffte auf Corona-Signalwirkung

So soll er selbst nach Betroffenen gesucht haben, die bei ihm ein sogenanntes Kinderschutzverfahren anstoßen konnten. Zudem habe er Sachverständige ergebnisorientiert ausgewählt. Seine Planungen zur Rechtsbeugung soll Dettmar gezielt verschleiert haben. Ziel des Urteils sei gewesen, „den Argumentationsdruck für weitere gerichtliche Entscheidungen zu erhöhen“.

Dettmar zog gegen diesen Richterspruch zunächst vor den Bundesgerichtshof. Der stellte im November 2024 allerdings fest, daß der Schuldspruch wegen Rechtsbeugung in dem Corona-Verfahren der Nachprüfung standhalte. Dagegen legte Dettmar dann wiederum Beschwerde beim Verfassungsgericht ein.

Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an

Das Verfassungsgericht kann Urteile nicht auf ihre Auslegung des Strafrechts hin überprüfen. Es hatte lediglich zu bewerten, ob das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen das Willkürverbot verstoßen könnte, das ein Ausfluß von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Die Karlsruher Richter kamen aber zu dem Ergebnis, daß Dettmars Verfassungsbeschwerde einen solchen Verstoß „nicht schlüssig“ aufzeige.

Deshalb nahmen sie die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Der Fall ist damit abgeschlossen. (ser)

Ein Weimarer Richter kippte Corona-Regeln an Schulen – und machte sich dabei der Rechtsbeugung schuldig. Fotos: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie / IMAGO / imagebroker
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