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Berufsverbot und fünf Jahre Gefängnis drohen: Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Berufsverbot und fünf Jahre Gefängnis drohen: Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Berufsverbot und fünf Jahre Gefängnis drohen: Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Wenn Kinder in der Corona-Zeit in die Schulen durften, mußten sie die Maskenpflicht befolgen. Der Richter, der sie kippte, steht vor Gericht.
Wenn Kinder in der Corona-Zeit in die Schulen durften, mußten sie die Maskenpflicht befolgen. Der Richter, der sie kippte, steht vor Gericht.
Wenn Kinder in der Corona-Zeit in die Schulen durften, mußten sie die Maskenpflicht befolgen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Berufsverbot und fünf Jahre Gefängnis drohen
 

Prozeß gegen Richter, der die Maskenpflicht für Kinder kippte

Dem Richter, der die Maskenpflicht für Kinder aufhob, wird der Prozeß gemacht. Die Anwältin der Mutter, der er recht gab, bekommt eine Hausdurchsuchung.
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ERFURT. Inzwischen gilt es als belegt, daß Schulschließungen und Maskenpflicht für Kinder zu den Freiheitseinschränkungen der Corona-Zeit gehörten, die wissenschaftlich nicht haltbar waren. Doch der Weimarer Richter, der dies frühzeitig erkannte, muß nun um seine Existenz fürchten. Er steht seit Freitag wegen Rechtsbeugung als Angeklagter vor dem Erfurter Landgericht.

Im April 2021 hatte Richter Christian D. einer Mutter recht gegeben, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für zwei ihrer Kinder klagte. Bereits seit Januar ist der Jurist vom Dienst suspendiert. Der Staat kürzte sein Gehalt um 25 Prozent. Würde er schuldig gesprochen, gibt es mindestens ein Jahr Haft, höchstens fünf Jahre. Als Richter dürfte er in jedem Fall nie wieder arbeiten, und seine Pensionsansprüche würde er ebenfalls komplett verlieren.

Richter berief sich auf drei Gutachten

Für sein Urteil hatte D. vor zwei Jahren drei Gutachten eingeholt. Alle kamen zu dem Schluß, daß die sogenannten „Corona-Schutzmaßnahmen“ für Kinder unverhältnismäßig seien. Damit widersprachen sie der Auffassung der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), des schwarz-roten Kabinetts, des Robert-Koch-Instituts und den Länder-Regierungen. Damals galten sie als „Schwurbler“, heute haben sich ihre Erkenntnisse weitgehend bestätigt. Der Richter orientierte sich damals an ihren Einlassungen. Die Verbände der Amtsärzte und Kinderärzte hatten aber auch während der Corona-Zeit die Aufhebung der Maskenpflicht gefordert.

Sein vorausschauender Blick wird D. nun zum Verhängnis. Bereits zuvor nahm die Justiz auch die Anwältin der Mutter ins Visier, die geklagt hatte, weil ihre Kinder seelisch und körperlich unter der Maskenpflicht litten. Nachdem sie recht bekommen hatte, rückten Polizisten an, um im Auftrag der Staatsanwaltschaft ihr Haus zu durchsuchen. Die Beamten beschlagnahmten Handys, Computer und Dokumente, um nachzuweisen, daß Richter und Anwältin sich ausgetauscht hätten. Auch D.s Wohnung wurde durchsucht.

War das Urteil gegen die Maskenpflicht abgekartet?

Zusammengefaßt lautet der Vorwurf gegen den Richter, dieser habe aktiv jemanden gesucht, der die Klage anstrenge und der einen Nachnamen hat, der mit einem der Buchstaben beginnt, die er bearbeitet. Er soll auch die Rechtsanwältin kontaktiert haben, die die Klägerin schließlich vertrat. Das ganze Urteil gegen die Maskenpflicht sei also ein abgekartetes Spiel gewesen. Es handele sich nicht um einen Rechtsirrtum, sondern um Rechtsbeugung, so die Staatsanwaltschaft.

Als Zeuge am ersten Verhandlungstag wurde auch Matthias G. angehört, der wie D. Richter am Amtsgericht in Weimar ist. Dieser fällte ebenfalls ein viel diskutiertes Urteil im Zusammenhang mit der Einschränkung der Grundrechte. G. hatte einen Angeklagten freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, gegen die Corona-Regeln verstoßen zu haben. Demnach waren die Kontaktverbote verfassungswidrig und eine „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen“.

G. sagte nun laut Welt aus, er habe sich vorab mit D. darüber unterhalten, ob dieser „das beruflich überleben würde“. Offenbar rechneten beide mit schweren Folgen, sollte D. ein Urteil sprechen, das der staatlichen Corona-Politik zuwiderliefe. D. ging das Risiko ein und wollte damit, so G., auch andere Richter ermutigen, es ihm gleichzutun. Der Prozeß wird fortgesetzt. (fh)

Wenn Kinder in der Corona-Zeit in die Schulen durften, mußten sie die Maskenpflicht befolgen. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
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