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Anklage erhoben: Notwehr? Frau ersticht Eritreer nach Sex-Attacke

Anklage erhoben: Notwehr? Frau ersticht Eritreer nach Sex-Attacke

Anklage erhoben: Notwehr? Frau ersticht Eritreer nach Sex-Attacke

Ein Auto der deutschen Polizei fährt in den Einsatz (Symbolbild) – Für den Eritreer kam jede Hilfe zu spät. Frau tötet Eritree.
Ein Auto der deutschen Polizei fährt in den Einsatz (Symbolbild) – Für den Eritreer kam jede Hilfe zu spät. Frau tötet Eritree.
Polizeifahrzeug im Einsatz. Für den Eritreer kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Anklage erhoben
 

Notwehr? Frau ersticht Eritreer nach Sex-Attacke

Eine Sex-Attacke am Bahnhof endet tödlich – für den Grapscher: Die belästigte Frau sticht zu, der Mann aus Eritrea stirbt. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage. War es Notwehr?
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KAISERSLAUTERN. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen eine Frau erhoben, die einen Eritreer erstochen hatte, der sie zuvor sexuell belästigte. Die 20jährige zog nach der Grapsch-Attacke ein Messer und rammte es dem Mann ins Herz. Die Staatsanwaltschaft will der Frau den Prozeß machen, da aus ihrer Sicht der Messerstich nicht durch Notwehr gerechtfertigt war.

Die angeklagte Amerikanerin fuhr auf einer Rolltreppe, als ihr der Afrikaner plötzlich von hinten ans Gesäß faßte. Es kam zu einem heftigen Streit, bei dem die Frau ein Klappmesser zog. Soweit sind die Ereignisse unbestritten. Mit „Stichbewegungen“ wollte sie den Angreifer auf Distanz halten.

Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Notwehr

Als der dann aber ihren Arm festhalten wollte, „stach sie im selben Bewegungsablauf einmal zu“, heißt es laut Staatsanwaltschaft. Der Eritreer erlag noch am selben Tag seinen Verletzungen. Die Frau stellte sich nach kurzer Flucht selbst der Polizei und beteuerte, den Mann unabsichtlich ins Herz gestochen zu haben.

Daß keine Tötungsabsicht vorlag, glauben die Ermittler nach Begutachtung von Videoaufnahmen der Frau auch. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge – nicht auf Mord oder Totschlag. Daß es sich aber um Notwehr gehandelt habe, sieht die Staatsanwaltschaft nicht. Die 20jährige befindet sich nach kurzer Untersuchungshaft mittlerweile auf freiem Fuß. Die Jugendkammer muß nun entscheiden, ob es zu einer Hauptverhandlung kommen soll. (rr)

Polizeifahrzeug im Einsatz. Für den Eritreer kam jede Hilfe zu spät. (Symbolbild) / Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
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