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Gerichtsprozeß in Ravensburg: Nach Messerattacke auf Vierjährige – Syrer muß nicht ins Gefängnis

Gerichtsprozeß in Ravensburg: Nach Messerattacke auf Vierjährige – Syrer muß nicht ins Gefängnis

Gerichtsprozeß in Ravensburg: Nach Messerattacke auf Vierjährige – Syrer muß nicht ins Gefängnis

Ein 34-jähriger Angeklagter betritt in Handschellen den Gerichtssaal. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Vierjährige im Supermarkt mit Messer attackiert zuhaben. Der Angeklagte wird von Jusizmitarbeitern hineingeführt. Der Messerstecher ist schuldunfähig.
Ein 34-jähriger Angeklagter betritt in Handschellen den Gerichtssaal. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Vierjährige im Supermarkt mit Messer attackiert zuhaben. Der Angeklagte wird von Jusizmitarbeitern hineingeführt. Der Messerstecher ist schuldunfähig.
Mohamed S. im Gerichtssaal: Der Messerstecher ist schuldunfähig Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle
Gerichtsprozeß in Ravensburg
 

Nach Messerattacke auf Vierjährige – Syrer muß nicht ins Gefängnis

Im Allgäu sticht ein Migrant viermal auf ein kleines Mädchen ein und verletzt es schwer – es überlebt nur knapp. Doch ins Gefängnis muß der Syrer nicht. Der Richter nutzt das Urteil, um gegen die AfD zu hetzen.
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RAVENSBURG. Das Landgericht Ravensburg hat den Messerangreifer Mohamed S. lebenslang in die Psychiatrie eingeweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm versuchten Mord vorgeworfen, auch die Schwurgerichtskammer schätzte es so ein. Der Syrer, der auch einen niederländischen Paß besitzt, hatte Anfang April dieses Jahres in einem Supermarkt in Wangen im Allgäu auf ein vierjähriges Mädchen eingestochen.

Er gilt nun wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Im Prozeß sprach er davon, eine göttliche Eingebung gehabt zu haben. Völlig unvermittelt stach er mit einem 20 Zentimeter langen Messer auf das Kind ein, versetzte dem Mädchen „vier wuchtige Stiche“ und zerfetzte dessen Darm und Magen. Danach rannte er davon.

Während die Mutter des Kindes es in ein Krankenhaus fuhr, nahm die Polizei S. fest. Neben der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft sprach sich auch der juristische Beistand des Täters für eine psychiatrische Unterbringung aus. Niemand legte Einspruch gegen das Urteil ein, das damit rechtskräftig ist.

Richter: Auch Schwaben können Messerstecher sein

Die Oberstaatsanwältin Christine Weiss fand laut der Schwäbischen Zeitung deutliche Worte hinsichtlich der Sozialprognose des heute 35jährigen Täters. Für sie ist klar, daß S. an einer „paranoiden Schizophrenie in einer Akutphase“ leide und hochgefährlich sei. Zudem bezweifelte sie, daß der Syrer empathiefähig ist. „Bei dem Mann ist keinerlei Besserung erkennbar, es besteht weiter die Gefahr, daß er Straftaten in gravierendem Ausmaß begeht.“ Daher gebe es keine Alternative zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie.

Der Vorsitzende Richter Veiko Böhm sagte, es sei „schwer auszuhalten“, daß die AfD-Landtagsfraktion Anfragen zu dem Fall stelle und damit das Verbrechen für die eigene Weltanschauung instrumentalisiere. „Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet“, unterstrich er. Auch ein schwäbischer Mann könne so etwas tun, in dem Fall gebe es „aber keine AfD-Fraktion, die einen Antrag stellt“.

Der Oberbürgermeister von Wangen, Michael Lang (parteilos), sagte seinerzeit kurz nach der Tat: „Daß ein Kind unvermittelt angegriffen wird, ist etwas, was uns alle schockiert und uns unglaublich betroffen macht und bestürzt.“ Der Politiker gab an, die Familie des Opfers zu kennen. In Wangen leben rund 25.000 Einwohner. (st)

Mohamed S. im Gerichtssaal: Der Messerstecher ist schuldunfähig Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle
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