MÜNSTER. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) muß das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in seine TV-Runde zur EU-Wahl einladen. Die Partei der ehemaligen Linken-Ikone könne sich mit ihrem Eilantrag auf das Gebot der Chancengleichheit für politische Wettbewerber berufen, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch. Nun darf der EU-Spitzenkandidat des Bündnisses, Fabio De Masi (BSW), an der Sendung teilnehmen.
Damit kassierte das OVG ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte entschieden, daß der WDR nicht dazu verpflichtet sei, das Bündnis Wagenknecht ins Programm aufzunehmen. Das OVG mahnte: „Das Sendungskonzept rechtfertigt die Nichtberücksichtigung der Antragstellerin nicht.“ Gegen den Beschluß kann kein Einspruch mehr erhoben werden.
OVG: Liste Wagenknecht ähnlich bedeutsam wie FDP und Linkspartei
Zuvor hatte das BSW Beschwerde eingelegt, weil der WDR für die „Wahlarena Europa 2024“ am Donnerstagabend zunächst nur Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, AfD und Linken angefragt hatte. Der zuständige Redakteur rechtfertigte diese Entscheidung mit der ohnehin schon hohen Anzahl von Gästen im Fernsehstudio.
Außerdem habe das Bündnis in der ablaufenden Legislaturperiode noch nicht existiert, könne also nicht immer mitreden. Beide Argumente schmetterte das OVG ab. Das redaktionelle Konzept, nur Parteien mit „relevantem Gewicht“ einzuladen, mache eine Teilnahme des BSW an der WDR-Sendung erforderlich. Schließlich stehe die Liste derzeit nicht wesentlich hinter FDP und Linkspartei an Bedeutung zurück.
BSW freut sich: „Gewonnen!“
Das BSW zeigte sich erfreut über den Gerichtsentscheid. „Gewonnen!“, schrieb EU-Spitzenkandidat De Masi nach Bekanntwerden des Urteils via X. Der WDR habe ihm unfreiwillig die „beste Wahlkampf-PR der jüngeren Parteigeschichte“ erwiesen.
Parteigründerin Wagenknecht zeigte sich ebenfalls glücklich über den Ausgang des Rechtsstreits. „Warum nicht gleich so?“, fragte sie am Mittwoch auf X. Das Urteil sei ein Sieg für Meinungsfreiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Warum nicht gleich so? Das #BSW darf aus der #ARD-Wahlarena nicht ausgegrenzt werden. Ein Sieg für #Meinungsvielfalt, #Demokratie und #Rechtsstaatlichkeit. https://t.co/kroXvIftuT
— Sahra Wagenknecht (@SWagenknecht) June 5, 2024
(fw)