ESSEN/BERLIN. Der AfD-Bundesvorstand hat Forderungen nach einer Anpassung des Mietvertrages für die Essener Grugahalle zurückgewiesen und ein Ultimatum verstreichen lassen. Dort will die AfD vom 28. bis 30. Juni ihren Parteitag abhalten.
Auf Initiative des Essener Oberbürgermeisters Thomas Kufen (CDU) hatte die Messe Essen verlangt, daß die Partei „die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole ‚Alles für Deutschland‘ und andere strafbare Handlungen“ verhindert. Andernfalls solle sie eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro zahlen. Kufen hatte bereits vor Wochen angekündigt, die Antifa-Proteste gegen den Parteitag anführen zu wollen.
Sollte die Oppositionspartei diese Zusatzvereinbarung im Mietvertrag nicht bis zum gestrigen Dienstag unterzeichnen, werde man diesen kündigen, damit der „Bundesparteitag der AfD nicht stattfindet“. Der Bundesvorstand hat dieses Ansinnen nach eigenen Angaben schriftlich abgelehnt. Die Parteispitze verweist darauf, mit der Messe Essen bereits im Januar 2023 einen Vertrag über die Nutzung der Halle geschlossen zu haben.
AfD: „Niemand wird Straftaten begehen“
Der stellvertretende AfD-Chef Peter Boehringer sagte: „Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, daß niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen.“
Laut Gesetz seien für eine etwaige Strafverfolgung Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig: „Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen.“ Boehringer kündigte an, sollten sich „Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen“.
AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch ergänzte: „Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden.“ Daß die Stadt nun sogar mit einer Kündigung drohe, habe man zum Anlaß genommen, „bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u. a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten“. (fh)