BERLIN. Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von Genitaloperationen bei Transpersonen hat sich in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt. Waren es 2017 noch 2.923 Antragsteller, waren es im vergangenen Jahr 5.813, wie aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes Bund hervorgeht, die Welt vorliegt. Zu den Eingriffen gehören die Amputation der Brust (Mastektomie) sowie genitaländernde Operationen, um dem gefühlten Geschlecht der Transperson zu entsprechen.
Die Krankenkassen beauftragen nach der Antragstellung den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung. Dabei gilt es einen „krankheitswertigen Leidensdruck“ festzustellen, der nicht ausreichend durch mindestens zwölf Psychotherapiesitzungen gelindert werden kann. Bei Genital-OPs ist es zudem häufig erforderlich, mindestens ein Jahr in der Rolle des „neuen“ Geschlechts gelebt zu haben. Dadurch sollen Fehlentscheidungen und Rückoperationen verhindert werden.
Der Anteil der Kostenübernahme der Krankenkassen schwankt zwischen 45 und 55 Prozent. Im vergangenen Jahr erhielten 55,2 Prozent der Antragsteller eine vollständige Kostenübernahme, weiteren 11,8 Prozent wurde eine teilweise Übernahme gewährt. Bei 28,5 Prozent hingegen wurde der Antrag abgelehnt. Eine Aufteilung nach Geschlechtern erfolgt nicht. Unter „teilweise“ fallen Antragsteller, die zwei oder mehr Eingriffe wünschen, von denen allerdings nicht alle bewilligt werden.
Kosten für Trans-OPs liegen im zweistelligen Millionenbereich
Die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen sind weder dem Medizinischen Dienst noch dem GKV-Spitzenverband bekannt. Angebote von Kliniken für Brustentfernungen liegen zwischen 5.500 und 7.000 Euro. Genitaloperationen bei 5.000 bis 15.000 Euro. Dabei handelt es sich jedoch nicht um einen Preisdeckel. Wie viel die Krankenkassen jährlich übernehmen ist unklar. Anhand der Preise und angenommenen Anträge wird der Betrag mindestens im zweistelligen Millionenbereich liegen.
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz plant die Ampelkoalition, diese Behandlungen für Transpersonen künftig häufiger über die Krankenkasse abzurechnen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der GKV übernommen werden.“ Ob es dafür Voraussetzungen geben wird, ist noch unklar. Einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht. Derzeit arbeite das Bundesgesundheitsministerium an „einer konkreten Ausgestaltung“, teilte es Welt mit. (sv)