HAMBURG. Der Tunesier Fahdel B. gilt als hochgefährlich. Dem jungen Mann wirft die Hamburger Staatsanwaltschaft vor, einen Konkurrenten im Drogenmilieu mit Schüssen im Nahbereich exekutiert zu haben. Wie nun durch eine Kleine Anfrage des CDU-Fraktionschefs in der Hamburger Bürgerschaft, Dennis Thering, herauskam, die Bild vorliegt, hätte sich Fahdel B. überhaupt nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen.
Rückblende: Am 10. Februar 2022 reiste Fahdel B. nach Deutschland ein – und traf auf deutsches Behördenchaos. Ein knappes Jahr später, am 25. Januar 2023, erlischt zwar seine Duldung. Doch es passiert nichts. Weil der Tunesier bei der Einreise angab, minderjährig zu sein, wurde er einem Vormund unterstellt. „Der Vormund hatte noch keinen aufenthalts- oder asylrechtlichen Antrag für sein Mündel gestellt.“
Abschiebepflichtig und offiziell gemeldet
So konnte Fahdel B., obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits illegal in Deutschland war, noch am 21. April 2023 eine Wohnung in Billstedt anmelden und eine öffentliche Schule besuchen. Dabei waren längst Zweifel an seiner angegebenen Minderjährigkeit aufgekommen. Der Kinder- und Jugendnotdienst hatte jedenfalls „die Inobhutnahme beendet, als Zweifel am Geburtsjahr des späteren Täters“ aufkamen.
Die Ausländerbehörde wollte die Vormundschaft durch das Familiengericht aufheben lassen. Doch eine Entscheidung stand noch aus. „Eine Abschiebung ist im Amt für Migration noch nicht konkret geplant gewesen, da eine Rückkehrentscheidung bislang nicht vorgelegen hat“, bestätigte der Innensenat der Bild. Hinter den Kulissen startete jedoch der erste Versuch einer Abschiebung.
Streit zwischen verfeindeten Sippen?
Dieser scheiterte aber an dem nicht vorgelegten tunesischen Paß des späteren Mörders. Für einen vorläufigen Paß habe man angefragt. „Am 31. August 2023 wurden die Personalien an das Generalkonsulat Tunesiens mit der Bitte um Übersendung einer Paßkopie übermittelt. Am 1. September 2023 wurde seitens des Generalkonsulats die Übersendung einer Paßkopie telefonisch zugesagt.“
Zu spät für das mutmaßliche Opfer von Fahdel B. Der Hinrichtung soll ein Streit zwischen den verfeindeten Sippen vorangegangen sein. Kurz vor der Bluttat warnte eine Freundin des Opfers die Polizei, die daraufhin die Wohnung von Fahdel B. durchsuchte. Doch zu diesem Zeitpunkt war er bereits auf dem Weg zu seinem Opfer, das mit zwei Schüssen getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags. (JF)