HANNOVER. Der Staatsgerichtshof in Niedersachsen hat dem fraktionslosen AfD-Politiker Klaus Wichmann in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Landtag in Hannover Recht gegeben. Die Richter am Landesverfassungsgericht sahen es als erwiesen an, daß der niedersächsische Landtag dem Landtagsabgeordneten zu Unrecht das Rederecht verweigert hatte. „Unsere Rechte als Abgeordnete wurden von Landtagspräsidentin Gabriele Andretta Partei (SPD) willkürlich und ohne Rechtsgrundlage beschränkt“, sagte Wichmann laut der Nachrichtenagentur dpa.
„Die Geschäftsordnung des Landtags läßt sich aber nicht beliebig verbiegen, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Das haben die Richter deutlich gemacht“, betonte er mit Blick auf den für ihn günstigen Rechtsspruch.
AfD-Politiker erhält bald Redezeit
Ein Sprecher des Landtages von Niedersachen teilte bereits mit, der für die Verteilung der parlamentarischen Redezeiten zuständige Ältestenrat werde zügig beraten, um „das Urteil unmittelbar umzusetzen. Im kommenden Tagungsabschnitt steht jedem fraktionslosen Abgeordneten Redezeit für die Themen der Aktuellen Stunden zu“.
Laut der Geschäftsordnung des Landtages in Niedersachsen ist das Rederecht bei einer Aktuellen Stunde im Parlament bislang ausschließlich den Fraktionen vorbehalten. Die dortige AfD hatte nach mehreren Austritten im Jahr 2020 ihren Status als Fraktion verloren, seitdem agieren die AfD-Abgeordneten offiziell als Fraktionslose. (ab)