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Thüringenwahl und Boykottaufruf: AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel und Bundesregierung ein

Thüringenwahl und Boykottaufruf: AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel und Bundesregierung ein

Thüringenwahl und Boykottaufruf: AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel und Bundesregierung ein

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während ihres Staatsbesuchs in Südafrika, wo sie die Wiederholung der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten forderte Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
Thüringenwahl und Boykottaufruf
 

AfD reicht Verfassungsklage gegen Merkel und Bundesregierung ein

Die AfD hat zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung eingereicht. Eine richtet sich gegen Merkels Forderung nach Wiederholung der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und die andere gegen den Boykottaufruf gegen die AfD.
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BERLIN. Die AfD hat zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung eingereicht. Sie wirft Merkel unter anderem vor, durch ihre Forderung nach einer Wiederholung der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen das Grundgesetz verletzt zu haben. „Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, mißbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien“, teilte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen mit.

Merkel hatte im Februar während einer Pressekonferenz in Südafrika die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum thüringischen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD „unverzeihlich“ genannt. Daher müsse das Ergebnis rückgängig gemacht werden, forderte sie damals. Kemmerich war kurz darauf zurückgetreten. Bode Ramelow (Linkspartei) wurde daraufhin erneut zum Ministerpräsidenten gewählt.

Bereits kurz darauf hatte die AfD angekündigt, Merkel wegen Nötigung anzuzeigen. Merkel bekleide keine relevante Funktion mehr in der CDU und habe sich im Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin geäußert, begründete die AfD ihre Entscheidung.

Bundesregierung verbreitet Boykottaufruf auf offizieller Homepage 

Die zweite Klage richtet sich gegen den sogenannten Boykottaufruf der Bundesregierung an die übrigen Parteien, keine Bündnisse mit der AfD einzugehen. Der entsprechende Text steht auf einer amtlichen Homepage der Regierung.

Der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla sagte dazu: „Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Daß Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben.“

Erst im Juni hatte das Bundesverfassungsgericht einer Klage der AfD statt gegeben. Sie war juristisch dagegen vorgegangen, daß ein Interview mit Innenminister Horst Seehofer (CSU), in dem er die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet hatte, auf der Homepage des Innenministeriums stand. Die Richter sahen dadurch die Chancengleichheit der Parteien verletzt. (ag)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während ihres Staatsbesuchs in Südafrika, wo sie die Wiederholung der Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten forderte Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa
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