BERLIN. Der Brandenburgische AfD-Fraktion- und Landeschef Andreas Kalbitz hat im Streit um seine Parteimitgliedschaft einen Rückschlag erlitten. Wie mehrere Medien berichten, soll das Bundesschiedsgericht der AfD einen Antrag des 47jährigen abgelehnt haben, ihm seine Rechte als Parteimitglied bis zur Entscheidung des Hauptverfahrens wieder zuzusprechen. Laut der Zeit seien die Erfolgsaussichten Kalbitz’ im Hauptverfahren so gering, daß ein solcher Schritt nicht gerechtfertigt wäre.
Am Freitag hatte Kalbitz vor dem Landgericht Berlin erstritten, daß er solange Mitglied der Partei bleiben dürfe, bis die Frage seiner Mitgliedschaft im Hauptverfahren vor dem Bundesschiedsgericht geklärt sei. Offen ist nun, ob Kalbitz an der morgigen Sitzung des Bundesvorstands teilnehmen kann, dem er seit Dezember 2017 angehörte.
Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand Kalbitz’ Mitgliedschaft mit der Begründung für ungültig erklärt, er habe bei seinem Eintritt in die Partei seine vorherige Mitgliedschaft bei der 2009 vom Bundesinnenministerium verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)“ und bei den Republikanern verschwiegen. Gegen die Entscheidung hatte Kalbitz rechtliche Mittel eingelegt. (JF)