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Nordrhein-Westfalen: Bußgelder: Verstöße gegen Coronaregeln kosten bis zu 25.000 Euro

Nordrhein-Westfalen: Bußgelder: Verstöße gegen Coronaregeln kosten bis zu 25.000 Euro

Nordrhein-Westfalen: Bußgelder: Verstöße gegen Coronaregeln kosten bis zu 25.000 Euro

Armin Laschet
Armin Laschet
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verspricht ein hartes Vorgehen bei Verstößen gegen die Coronamaßnahmen Foto: picture alliance/Roland Weihrauch/dpa
Nordrhein-Westfalen
 

Bußgelder: Verstöße gegen Coronaregeln kosten bis zu 25.000 Euro

Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgearbeitet. So werden künftig Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht miteinander verwandt sind, mit 200 Euro geahndet. Hohe Strafen drohen auch Barbetreibern.
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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgearbeitet. Bei mehrfacher Verletzung der erlassenen Regeln sollen bis zu 25.000 Euro fällig werden, berichtete die Nachrichtenagentur da.

In dem Bundesland werden demnach künftig Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht miteinander verwandt sind, mit 200 Euro geahndet. Der gleiche Betrag wird auch fällig, wenn jemand gegen das Besuchsverbot in Altenheimen und Krankenhäusern verstößt. Wer verbotenerweise draußen grillt oder ein Picknick abhält, muß 250 Euro zahlen. Organisatoren von Sport-Veranstaltungen droht eine Strafe von 1.000 Euro.

Laschet verspricht „null Toleranz“ gegenüber Rechtsbrechern 

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) rechtfertigte gegenüber der Bild-Zeitung den Strafenkatalog: „Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronaviurs.“

Wegen der Krise dürfen Gastronomiebetriebe Speisen nur noch zur Mitnahme oder Lieferung anbieten. Falls ein Kunde die Außer-Haus-Speisen jedoch näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiß verzehrt, wird er ebenfalls mit 200 Euro zur Kasse gebeten. 5.000 Euro müssen Betreiber von Bars, Diskotheken und Fitneßstudios zahlen, wenn sie ihre Betriebe trotz des Verbots weiter öffnen. Restaurantbetreiber sollen in dem Fall mit 4.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, hatten Bund und Länder in den vergangenen Tagen ihre Maßnahmen verschärft. In der Öffentlichkeit soll zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Soziale Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Bayern hat zudem vergangenen Freitag als erstes Bundesland eine Ausgangssperre verhängt. (ag)

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verspricht ein hartes Vorgehen bei Verstößen gegen die Coronamaßnahmen Foto: picture alliance/Roland Weihrauch/dpa
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