NAUMBURG. Das „Judensau“-Relief an der Wittenberger Stadtkirche erfüllt nach Aussage des vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Naumburg nicht den Straftatbestand der Beleidigung. „Die Berufung hat nach derzeitigem Stand keinen Erfolg“, sagte Richter Volker Buchloh laut der Nachrichtenagentur KNA beim Prozeßauftakt am Dienstag.
Es sei zu berücksichtigen, daß neben dem Relief ein Mahnmal stünde und eine Tafel angebracht sei, die die antisemitische Darstellung einordne. Die gesamte Installation müsse daher bei der Urteilsfindung betrachtet werden. „Wir meinen, dadurch ist es in objektiver Sicht keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne mehr“, erklärte Buchloh.
Kläger scheiterte bereits vor Landesgericht
Am 5. Februar will das Oberlandesgericht den Beschluß verkünden, voraussichtlich jedoch eine Berufung dagegen zulassen. Der Kläger, ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Berlin, war mit seinem Anliegen bereits im Mai vergangenen Jahres vor dem Landesgericht Dessau gescheitert. Im Falle einer erneuten Revision des Urteils würde der Bundesgerichtshof zuständig werden.
Das 700 Jahre alte Steinrelief zeigt einen Rabbiner, der den Schwanz einer Sau anhebt und ihr auf den After schaut. Zudem saugen Personen mit spitzen Hüten, die Juden darstellen sollen, an den Zitzen des Tiers. (hr)