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Landeswahlausschuß Sachsen: Zurückgewiesene Liste: Palmer kritisiert Entscheidung gegen AfD

Landeswahlausschuß Sachsen: Zurückgewiesene Liste: Palmer kritisiert Entscheidung gegen AfD

Landeswahlausschuß Sachsen: Zurückgewiesene Liste: Palmer kritisiert Entscheidung gegen AfD

Palmer
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Boris Palmer (Grüne) Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Landeswahlausschuß Sachsen
 

Zurückgewiesene Liste: Palmer kritisiert Entscheidung gegen AfD

Der Grünen-Politiker Boris Palmer hat die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses kritisiert, große Teile der AfD-Landesliste nicht zur Wahl zuzulassen. „Die Demokratie verteidigen wir gegen die AfD nicht, indem wir die Regeln zu deren Nachteil auslegen, sondern indem wir sie ganz besonders achten.“
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TÜBINGEN. Der Grünen-Politiker Boris Palmer hat die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses kritisiert, große Teile der AfD-Landesliste nicht zur Wahl zuzulassen. „Der Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses fehlt der Sinn“, schrieb der Tübinger Oberbürgermeister auf Facebook.

„Die Demokratie verteidigen wir gegen die AfD nicht, indem wir die Regeln zu deren Nachteil auslegen, sondern indem wir sie ganz besonders achten.“ In der Demokratie komme es darauf an, auch die Rechte derjenigen zu schützen, die das Gegenteil der eigenen Auffassung verträten.

Der sächsische Landeswahlausschuß hatte am Freitag die AfD-Listenkandidaten für die Landtagswahl am 1. September ab Platz 19 zurückgewiesen. Hintergrund war, daß die AfD ihre 61 Kandidaten auf zwei zeitlich getrennten Versammlungen gewählt hatte. Bei der ersten Veranstaltung wurden die Plätze 1 bis 18 im Einzelwahlverfahren nominiert.

Palmer kann Entscheidung nicht nachvollziehen

Bei der zweiten Versammlung dann die Plätze 19 bis 30. Zudem entschied die Partei, die Plätze 31 bis 61 im Block zu wählen. Diese Kandidaten konnten sich dann nicht mehr einzeln vorstellen. Die AfD habe damit das Wahlverfahren im Laufe der beiden Versammlungen geändert, was unzulässig sei, argumentierte der Landeswahlausschuß und ließ deshalb nur die ersten 18. Kandidaten zu.

Eine Entscheidung, die Palmer nicht nachvollziehen kann. „Niemand scheint Zweifel daran zu haben, mit welcher Liste die AfD zur Wahl antreten will. Es gibt keine Anfechtung durch Delegierte oder Parteimitglieder.“ Die Wahlfreiheit der sächsischen Wähler sei ein mindestens so hohes Gut wie rein formale Prozeduren.

AfD widerspricht Landeswahlleiterin

„Die möglichen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Landtags durch die Entscheidung sind so gravierend, daß dafür mehr vorliegen müßte, also nur Zweifel – das ist die Formulierung des Wahlausschusses – ob alles exakt nach den Vorschriften abgelaufen ist“, warnte der Grünen-Politiker. Er würde sich daher nicht wundern, wenn die Entscheidung des Wahlausschusses noch gerichtlich aufgehoben würde.

Unterdessen widersprach Sachsens AfD-Chef Jörg Urban der Behauptung von Landeswahlleiterin Carolin Schreck, sie habe nach der Einreichung der Liste ein Mängelschreiben an die AfD verschickt, worauf die Partei bis zum Ende der Einreichungsfrist aber nicht reagiert hätte. „Das ist falsch. Wir verlangen den Widerruf dieser Falschaussage, den wir gegebenenfalls auch juristisch durchsetzen werden“, kündigte Urban an. Der Zweifel der Landeswahlleitung an der Richtigkeit der Landesliste sei „politisch böswillig konstruiert, um die erfolgreichste Oppositionspartei Sachsens in die Knie zu zwingen“. (krk)

Boris Palmer (Grüne) Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
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