COTTBUS. Im Prozeß um den Raubmord an einer Cottbuser Rentnerin ist der syrische Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Angeklagte muß sich an einem bestimmten Ort aufhalten, sich täglich bei der Polizei melden und pünktlich zu den Hauptverhandlungsterminen erscheinen, teilte das Landgericht Cottbus am Mittwoch mit.
Die Begründung für die Entlassung: Der Angeklagte befinde sich seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft und ein kurzfristiger Verfahrensabschluß sei nicht absehbar. „Die erteilten strengen Auflagen erscheinen der Kammer ausreichend, um der weiterhin bestehenden Fluchtgefahr entgegenzuwirken“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts weiter.
Der zum Tatzeitpunkt 17jährige Syrer soll die 82 Jahre alte Renterin Gerda K. im Dezember 2016 in ihrer Wohnung ermordet haben. Danach habe er ihre Wohnung durchwühlt. Nach fast dreimonatiger Suche verkündete die Sonderkommission der Kriminalpolizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft Cottbus Anfang März 2017 die Festnahme des jungen Mannes. Das Bürgerbündnis „Zukunft Heimat“ hat für Freitag zu einer Demonstration unter dem Motto „Opfer zweiter Klasse? Gerechtigkeit für die Opfer von Zuwandererkriminalität“ aufgerufen.
Ähnlicher Fall sorgt auch in Frankfurt/Oder für Empörung
Für Schlagzeilen hatte Ende März dieses Jahres auch die Entlassung von vier Syrern aus der U-Haft in Frankfurt/Oder gesorgt. Sie sollen am 26. August 2018 die Diskothek „Frosch-Club“ überfallen und Gäste des Clubs mit Messern, Steinen und Eisenstangen angegriffen haben. Der Prozeß dauert noch an. Die vier Männer wurden ohne Auflagen entlassen und können sich frei bewegen.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, daß sich einer der Syrer nach seiner Haftentlassung an einem zwölfjährigen Mädchen sexuell vergangen haben soll. Dem Mädchen gelang es zu flüchten. Daraufhin sei erneut Haftbefehl gegen den 40jährigen erlassen worden, teilte Ricarda Böhme von der Frankfurter Staatsanwaltschaft mit – wegen dringenden Tatverdachts des versuchten sexuellen Mißbrauchs eines Kindes und wegen sexueller Nötigung. (ha)