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Er hört Stimmen: Syrer muss nach Axt-Angriff im Zug nicht in Haft – er ist schuldunfähig

Er hört Stimmen: Syrer muss nach Axt-Angriff im Zug nicht in Haft – er ist schuldunfähig

Er hört Stimmen: Syrer muss nach Axt-Angriff im Zug nicht in Haft – er ist schuldunfähig

In diesem ICE speilten sich schreckliche Szenen ab. Ein Syrer attackierte vier Menschen mit einer Axt und einem Hammer. Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
In diesem ICE speilten sich schreckliche Szenen ab. Ein Syrer attackierte vier Menschen mit einer Axt und einem Hammer. Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
Im ICE 91 spielten sich schreckliche Szenen ab. Ein Syrer attackierte vier Menschen mit einer Axt und einem Hammer. Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
Er hört Stimmen
 

Syrer muss nach Axt-Angriff im Zug nicht in Haft – er ist schuldunfähig

Ein Syrer attackiert in einem ICE mehrere Fahrgäste mit Axt und Hammer. Zwei Menschen werden schwer verletzt. Nun entscheidet das Gericht: Der Mann ist schuldunfähig. Er bleibt in der Psychiatrie.
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REGENSBURG. Das Landgericht Regensburg hat die dauerhafte Unterbringung eines 21 Jahre alten Syrers in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Der polizeibekannte Migrant hatte im Juli 2025 in einem ICE mehrere Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer attackiert. Zwei Menschen wurden schwer verletzt (die JF berichtete).

Die Richter sehen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung als erfüllt an. Eine Haftstrafe verhängte das Gericht jedoch nicht. Der Angeklagte sei aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Flucht habe den Syrer krank gemacht

Die Tat ereignete sich am 3. Juli 2025 in einem ICE bei Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen. Nach der Attacke zogen Passagiere die Notbremse und überwältigten den Angreifer. Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, dass der Angriff auch tödlich hätte enden können. Dass niemand ums Leben kam, sei „schlichtweg Zufall“ gewesen.

Im Verfahren ging es vor allem um den geistigen Zustand des 21jährigen. Nach Angaben des Gerichts entwickelte der Syrer während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie. Zum Tatzeitpunkt habe er sich bedroht gefühlt und die Lage als Notwehrsituation wahrgenommen.

Der Angeklagte habe Stimmen „mit imperativem Charakter“ gehört. Wegen einer erheblichen Wiederholungsgefahr bleibt der Syrer nun in einer psychiatrischen Einrichtung. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten diese Unterbringung übereinstimmend gefordert. (rr)

Im ICE 91 spielten sich schreckliche Szenen ab. Ein Syrer attackierte vier Menschen mit einer Axt und einem Hammer. Foto: picture alliance/dpa | Armin Weigel
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