BERLIN. Die Bundestagsverwaltung hat eine Strafzahlung von mehr als 400.000 Euro gegen die AfD verhängt. Hintergrund sind möglicherweise zu Unrecht angenommene Spenden einer Schweizer Firma. Davon betroffen waren sowohl der Spitzenkandidat der Partei zur Europawahl, Parteichef Jörg Meuthen, als auch der Zweitplatzierte auf der Europaliste, Guido Reil.
Die Bundestagsverwaltung stellt der Partei 402.900 Euro in Rechnung, wie der Spiegel erfahren hat. Die Höhe der Strafe entspricht damit dem dreifachen Wert der zu Unrecht angenommen Gelder.
Meuthen hält Zeitpunkt für politisch motiviert
Sowohl Meuthen als auch bei Reil handelt es sich um Zuwendungen der Schweizer Firma „Goal AG“. Für Meuthen wurden dabei Leistungen in Höhe von 89.800 Euro veranschlagt; für Reil im Wert von 133.500 Euro.
Die AfD hat nun angekündigt, deswegen Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Meuthen hatte dies gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bereits im März in Aussicht gestellt. „Wir werden diese Ergebnisse der Bundestagsverwaltung keinesfalls akzeptieren und notfalls vor Gericht darlegen, daß es sich nicht um Spenden gehandelt hat, sondern um völlig rechtmäßige Unterstützungsleistungen für die Kandidaten.“
Meuthen hält den Zeitpunkt der Rückzahlungsforderungen für politisch motiviert. „Die Bearbeitung dieser Jahre alten Vorgänge durch die Bundestagsverwaltung hat sich sehr lange hingezogen“, kritisierte er. Nun ende diese kurz vor der Europawahl. „Was für ein Zufall!“ (tb)