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Schweizer Touristin in Wien: Frau bricht Grapscher die Nase: Verfahren eingestellt

Schweizer Touristin in Wien: Frau bricht Grapscher die Nase: Verfahren eingestellt

Schweizer Touristin in Wien: Frau bricht Grapscher die Nase: Verfahren eingestellt

Einsatzkräfte in Wien
Einsatzkräfte in Wien
Einsatzkräfte in Wien (Archivbild): „Gerechtfertigte Notwehr zugebilligt“ Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com
Schweizer Touristin in Wien
 

Frau bricht Grapscher die Nase: Verfahren eingestellt

Das Verfahren gegen eine Schweizer Touristin, die in Wien einem mutmaßlichen Grapscher die Nase gebrochen hatte, ist eingestellt worden. „Der Frau wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Afghane hatte der 21jährigen ihren Angaben nach in der Silvesternacht an den Hintern gefaßt, woraufhin sich die junge Frau umdrehte und dem Mann die Nase brach.
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WIEN. Das Verfahren gegen eine Schweizer Touristin, die in Wien einem mutmaßlichen Grapscher die Nase gebrochen hatte, ist eingestellt worden. „Der Frau wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt“, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur APA mit.

Der Afghane hatte der 21jährigen ihren Angaben nach in der Silvesternacht an den Hintern gefaßt, woraufhin sich die junge Frau umdrehte und dem Mann die Nase brach. Der 20jährige hatte laut Zeugen zuvor auch andere Frauen belästigt.

Auch Verfahren gegen Afghanen beendet

In dem Fall wurde aber nicht nur gegen den Einwanderer wegen sexueller Belästigung ermittelt. Auch die junge Frau erhielt eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung. „Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, daß die Frau davon ausgegangen ist, daß sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde“, sagte die Sprecherin.

Die Selbstverteidigung sei legitim gewesen, weil die Schweizerin in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Selbstbestimmung abwehren wollte. Weil die junge Frau den Verdächtigen nicht mit Sicherheit erkannte, wurde auch das Verfahren gegen den Afghanen eingestellt. „Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat.“

Einsatzkräfte in Wien (Archivbild): „Gerechtfertigte Notwehr zugebilligt“ Foto: picture alliance/APA/picturedesk.com
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