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Flüchtlingskrise 2015: Bundesverfassungsgericht schmettert AfD-Klagen zur Asylpolitik ab

Flüchtlingskrise 2015: Bundesverfassungsgericht schmettert AfD-Klagen zur Asylpolitik ab

Flüchtlingskrise 2015: Bundesverfassungsgericht schmettert AfD-Klagen zur Asylpolitik ab

Asylsuchende 2015
Asylsuchende 2015
Asylsuchende 2015 in Ungarn Foto: dpa
Flüchtlingskrise 2015
 

Bundesverfassungsgericht schmettert AfD-Klagen zur Asylpolitik ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig abgelehnt. Die Fraktion habe „nicht hinreichend dargelegt, daß entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die AfD sieht sich nach wie vor im Recht.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig abgelehnt. Die Fraktion habe „nicht hinreichend dargelegt, daß entsprechende Entscheidungen der Bundesregierung sie in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten“, teilte das Gericht mit Sitz in Karlsruhe Dienstag vormittag mit.

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte überprüfen lassen wollen, ob mit den Entscheidungen in der Flüchtlingspolitik 2015 Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt wurden. Im September 2015 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, Hunderttausende Asylsuchende aus Ungarn einreisen zu lassen, auch wenn Deutschland nach EU-Recht nicht dafür zuständig war.

„Im Organstreitverfahren nicht zulässig“

Die drei Anträge der AfD zielten laut Bundesverfassungsgericht „auf die Wahrung objektiven Rechts und die Verpflichtung zu einer Handlung – der Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen“. Beides sei „nach stetiger Rechtsprechung im Organstreitverfahren nicht zulässig“.

Die AfD habe verlangt, wesentliche Fragen der Einwanderungspolitik in einem „Migrationsverantwortungsgesetz“ zu verankern. Die Antragstellerin gab den Richtern zufolge aber gleichzeitig an, an einem entsprechenden Gesetzgebungsprozeß nicht mitwirken zu wollen. „Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns“, erläuterten die Richter.

AfD sieht sich im Recht

Die AfD-Fraktion wolle damit ein bestimmtes Verhalten der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht kontrollieren lassen. „Deren Verhalten kann im Organstreitverfahren aber nicht isoliert beanstandet werden“, argumentierten die Verfassungsrichter. „Ebenso wenig kann auf diesem Wege die Beachtung von (Verfassungs-)Recht erzwungen werden.“

Die AfD sieht sich nach wie vor im Recht. „In der Sache hat das Gericht nichts entschieden und ausschließlich formelle Gründe angeführt“, teilte der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, mit. „Nach wie vor steht fest, daß die Merkel-Regierung und die Altparteien millionenfachen Rechtsbruch und Aushöhlung des Rechtsstaates zu verantworten haben.“ (ls)

Asylsuchende 2015 in Ungarn Foto: dpa
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