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Kommentar zu Gesetz gegen „Haßkommentare“: Was als erstes auf der Strecke bleibt, ist die Meinungsfreiheit

Kommentar zu Gesetz gegen „Haßkommentare“: Was als erstes auf der Strecke bleibt, ist die Meinungsfreiheit

Kommentar zu Gesetz gegen „Haßkommentare“: Was als erstes auf der Strecke bleibt, ist die Meinungsfreiheit

Heiko Maas (SPD)
Heiko Maas (SPD)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Meinungsfreiheit bleibt auf der Strecke Foto: dpa
Kommentar zu Gesetz gegen „Haßkommentare“
 

Was als erstes auf der Strecke bleibt, ist die Meinungsfreiheit

Mit dem jüngsten Gesetzentwurf gegen sogenannte Haßkommentare verschiebt die Bundesregierung rechtsstaatliche Prinzipien in den Bereich privater Interpretation und öffnet politisch motivierter Denunziation Tür und Tor. Ein Kommentar von Holger Zastrow.
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Wer bei Facebook & Co. unterwegs ist, braucht angesichts des bisweilen rüden Umgangstones ein dickes Fell. Daß der Begriff „Web 2.0“ ausgerechnet durch „Soziale Medien“ abgelöst wurde, ist angesichts einer zunehmenden Verrohung der Sprache in den Netzwerken purer Hohn. Manche verwechseln die vermeintliche Anonymität des Internets offenbar mit einem rechtsfreien Raum und lassen ihrer schlechten Kinderstube, kruden Ideologien oder unverhohlenen Ehrverletzungen oder sogar Rassismus freien Lauf.

Dagegen braucht es einen Aufstand derer im Netz, die Facebook als Mittel eines vernünftigen Gedankenaustauschs erhalten wollen und notfalls auch das Strafgesetzbuch; eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung. Was wir jedoch ganz gewiß nicht brauchen, ist eine Zensurbehörde á la Heiko Maas.

Maas öffnet politisch motivierter Denunziation Tür und Tor

Mit dem jüngsten Gesetzentwurf gegen sogenannte Haßkommentare verschiebt die Bundesregierung rechtsstaatliche Prinzipien in den Bereich privater Interpretation und öffnet politisch motivierter Denunziation zudem Tür und Tor. Angesichts drohender Strafen für die Betreiber der Plattformen könnten diese geneigt sein, lieber schnell zu löschen, statt eine rechtliche Prüfung abzuwarten.

Daran ändern auch einige hektische Korrekturen am Gesetzentwurf nichts. Was jetzt zuerst auf der Strecke bleiben dürfte, ist nicht mehr und nicht weniger als die Meinungsfreiheit.

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Holger Zastrow ist Landesvorsitzender der FDP Sachsen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD): Meinungsfreiheit bleibt auf der Strecke Foto: dpa
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