Anzeige
Anzeige
Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

Wegweisender Richterspruch: Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

Wegweisender Richterspruch: Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

Wegweisender Richterspruch: Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

OLG-Urteil. Fahrgäste: Die Deutsche Bahn darf sie nun nicht mehr nur mit "Herr" und "Frau" ansprechen.
OLG-Urteil. Fahrgäste: Die Deutsche Bahn darf sie nun nicht mehr nur mit "Herr" und "Frau" ansprechen.
Einsteigende Fahrgäste: Die Bahn darf sie nun nicht mehr nur mit „Herr“ und „Frau“ ansprechen. Foto: picture alliance / EPA | Ronald Wittek
Wegweisender Richterspruch
 

Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

Weil die Bahn einen „diversen“ Fahrgast mit „Herr“ anredete, spricht das Oberlandesgericht Frankfurt diesem eine Entschädigung zu und droht dem Konzern drakonische Strafen an. Das unanfechtbare Urteil hat weitreichende Konsequenzen.
Anzeige

FRANKFURT AM MAIN. Wegen Diskriminierung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Deutsche Bahn verurteilt. Begründung: Sie sprach einen sich divers fühlenden Kunden mit „Herr“ an. In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro.

Das letztinstanzliche Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das Unternehmen darf ab sofort bei der Ausstellung von Fahrkarten, den Schreiben des Kundenservices oder Werbung und gespeicherten Daten nicht mehr die bisher üblichen Anreden verwenden. Dafür erlaubten die Richter keine Übergangsfrist. Dies sei „technisch realisierbar sowie finanziell und personell zumutbar“.

OLG: „Deutliche psychische Belastungen“

Weitere Folge: Ab kommenden Jahr muß auch das Buchungssystem so umgestellt sein, daß die Deutsche Bahn ihre Kunden nicht mehr nur mit „Herr“ oder „Frau“ anspricht. Entweder fällt das ganz weg oder das Unternehmen muß eine dritte Anrede finden, die bisher völlig unklar ist.

Geklagt hatte eine Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit diskriminiert. Daher muß der Konzern nun auch eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro zahlen. Denn, so die Richter, „die klagende Person“ habe einen immateriellen Schaden erlitten. Sie erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ als Angriff auf die eigene Person. Und das führe zu deutlichen psychischen Belastungen.

Für die Deutsche Bahn, die sich „als Konzern für eine Kultur von Chancengleichheit und Wertschätzung“ sieht, sei „Diversity“ Chefsache, teilte das Unternehmen mit. In allen Unternehmensbereichen habe man bereits gendergerechte Sprache eingeführt. Und doch wisse man nicht genau, was man nun tun solle: „Es gibt für die Ansprache nicht binär geschlechtlicher Personen im deutschen Sprachraum noch keine allseits anerkannten Normen“, sagte eine Sprecherin der Welt. Selbst innerhalb der betroffenen Personengruppe gingen die Vorstellungen darüber derzeit noch weit auseinander. (fh)

Einsteigende Fahrgäste: Die Bahn darf sie nun nicht mehr nur mit „Herr“ und „Frau“ ansprechen. Foto: picture alliance / EPA | Ronald Wittek
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag