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EU-Präzedenzfall: „ne bis in idem“: Volkswagen: EU-Gericht wendet zweite Klage ab

EU-Präzedenzfall: „ne bis in idem“: Volkswagen: EU-Gericht wendet zweite Klage ab

EU-Präzedenzfall: „ne bis in idem“: Volkswagen: EU-Gericht wendet zweite Klage ab

Das Volkswagen-Werk in Zwickau: Der Europäische Gerichtshof spricht ein Grundsatzurteil im Abgasskandal.
Das Volkswagen-Werk in Zwickau: Der Europäische Gerichtshof spricht ein Grundsatzurteil im Abgasskandal.
Das Volkswagen-Werk in Zwickau: Der Europäische Gerichtshof spricht ein Grundsatzurteil im Abgasskandal Foto: picture alliance / ZB | ERZ-Foto/Georg Ulrich Dostmann
JF-Plus Icon Premium EU-Präzedenzfall: „ne bis in idem“
 

Volkswagen: EU-Gericht wendet zweite Klage ab

Wichtiges Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs: Doppelbestrafung für Unternehmen wie Volkswagen ist in der EU nicht erlaubt. Hätte VW das früher gewußt, hätte der Wolfsburger Konzern fast eine Milliarde Euro sparen können.

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Das Volkswagen-Werk in Zwickau: Der Europäische Gerichtshof spricht ein Grundsatzurteil im Abgasskandal Foto: picture alliance / ZB | ERZ-Foto/Georg Ulrich Dostmann
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