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Bereits beschlossenes Kassengesetz: Unnötig und umweltschädigend: Bon-Zwang stößt auf Kritik

Bereits beschlossenes Kassengesetz: Unnötig und umweltschädigend: Bon-Zwang stößt auf Kritik

Bereits beschlossenes Kassengesetz: Unnötig und umweltschädigend: Bon-Zwang stößt auf Kritik

Bäckerei
Bäckerei
Bäckerei (Archivbild): Von Kassengesetz 2020 betroffen Foto: picture alliance/imageBROKER
Bereits beschlossenes Kassengesetz
 

Unnötig und umweltschädigend: Bon-Zwang stößt auf Kritik

Das bereits beschlossene Kassengesetz 2020 ist bei Gewerbetreibenden auf Kritik gestoßen. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht vor, daß alle Händler, Bäcker, Frieseure und Gastronomen ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend Bons ausgeben müssen.
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BERLIN. Das bereits beschlossene Kassengesetz 2020 ist bei Gewerbetreibenden auf Kritik gestoßen. Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sieht vor, daß alle Händler, Bäcker, Frieseure und Gastronomen ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend Bons ausgeben müssen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro.

Die Belegpflicht soll die Steuerehrlichkeit fördern und Ermittlern vor Ort die Arbeit erleichtern. Mit der Belegausgabe geht auch eine elektronische Dokumentation einher, mit Hilfe derer künftig keine Umsätze mehr an der Finanzverwaltung vorbeilaufen soll.

Allerdings hängen beide Vorgänge technisch nicht direkt miteinander zusammen, berichtete am Montag die Welt. „Bereits mit dem ersten Tastendruck an der Kasse oder beim Scannen der Ware wird eine elektronische Spur erzeugt, die nicht mehr zu löschen oder zu manipulieren ist“, sagte der Steuerexperte beim Handelsverband Deutschland, Ralph Brügelmann, dem Blatt. Ob ein Kunde den Beleg in die Hand gedrückt bekomme oder nicht, spiele keine Rolle.

Folgen für die Umwelt

Auch für die Umwelt habe die Belegpflicht folgen. Mit den jährlich ausgedruckten Kassenbons könne man 43 Fußballfelder abdecken, rechnet Brügelmann. Würde man sie hintereinander auslegen, ergäben das 2,2 Millionen Kilometer, was 50 Mal den Erdumfang am Äquator entspreche.

Der Chef des Bäcker-Verbands, Daniel Schneider, hatte vergangener Woche in der Frankfurter Allgemeinen Zeitungkritisiert: „Wir reden über Umweltschutz und diskutieren über die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier.“

Das Umweltbundesamt etwa warnt auf seiner Website, Kassenbons nicht im Altpapier zu entsorgen. „Denn meist werden sie auf Thermopapier gedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist.“ Dieses sei hormonell wirksam und könne „die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen“, also schädigen.

Kassenhersteller schätzen Belegausgabe nicht als notwendig ein

„Landen die Bisphenol A-haltigen Kassenzettel im Altpapier, kann der Stoff über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier in die Umwelt gelangen.“ Bisphenol A soll im kommenden Jahr als Beschichtung von Thermopapier verboten werden, er sei als „besonders besorgniserregender Stoff“ eingestuft.

Auch die Kassenhersteller selbst schätzen die zwingende Belegausgabe nicht als notwendig ein. Bereits beim Start eines Verkaufs- oder Bestellvorgangs erfrage die sogenannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eine Transaktionsnummer, erklärt Markus Tiedge, Produktmanager beim Kassenhersteller Vectron. Mit der Anfrage beginne dann eine Transaktion, in deren Folge alle weiteren Buchungen des Kassensystems in der TSE aufgezeichnet würden. (ls)

Bäckerei (Archivbild): Von Kassengesetz 2020 betroffen Foto: picture alliance/imageBROKER
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