ROM. Der Vatikan hat den Ausschluß des saarländischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem kirchlichen Ehrenamt aufgrund seines Parteiengagements für rechtens erklärt. Seine Beschwerde werde wegen „rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit“ zurückgewiesen, teilte das zuständige Dikasterium für den Klerus gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur mit. Damit wurde der Politiker endgültig aus dem Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen rausgeworfen.
Als Reaktion trat Schaufert nach eigenen Angaben aus der katholischen Kirche aus. „Ich muß und lasse mir nicht alles gefallen“, sagte er der dpa. Er finde es ungerecht, daß er aufgrund seiner Gruppenzugehörigkeit gestraft werde. Zugleich bleibe er vom Glauben her weiter Katholik. Der AfD-Politiker war seit 2016 Teil des Verwaltungsrats seiner Pfarrei.
Auch katholischer Kolping-Verband schließt AfD-Mitglieder aus
Das Bistum Trier hatte den Ausschluß bereits im April 2024 auf Bitte der Gemeinde vollzogen (JF berichtete). Es begründete den Schritt mit der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, die im Februar zuvor beschlossen worden war. „Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, erklärte damals der Generalvikar Ulrich von Plettenberg. Er warf der AfD vor, ein Menschenbild mit „gestuften Rechten für Deutsche und Nichtdeutsche“ zu vertreten.
Eine erste Klage gegen den Beschluß wies der Ortsbischof Stephan Ackermann zurück. Demnach sei Schaufert als Mandatsträger auf kommunaler Ebene sowie im Landtag „mehr als nur einfaches Mitglied“ der AfD und repräsentiere die Partei somit nach außen.
Nach Angaben des Bistums ist das die erste Entscheidung dieser Art in Deutschland. Im vergangenen November hatte unter anderem der katholische Sozialverband Kolping einen Unvereinbarkeitsbeschluß mit der AfD durchgesetzt. Wenige Tage später beschloß das Erzbistum Berlin, daß sich Kandidaten für die Wahl der Pfarrei- und Gemeinderäte künftig schriftlich zum Kampf gegen „völkischen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Demokratiefeindlichkeit oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bekennen müssen. (kuk)






