BERLIN. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat gegenüber der Bild-Zeitung eingeräumt, dass „männliche Personen“ zwischen 17 und 45 Jahren verpflichtet sind, „eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen“. Genauso steht es im „Wehrpflichtgesetz“, das der Bundestag am 5. Dezember 2025 beschlossen hatte.
Zwar wurde durch die Novelle der entsprechende Paragraf 3 gar nicht geändert – er stand vielmehr so immer schon im Gesetz. Allerdings fügte die Koalition in den Text ein, dass die Ausreiseantrags-Pflicht nicht nur – wie bis zum 31. Dezember 2025 – im Spannungs- und Kriegsfall gilt, sondern grundsätzlich.
Als dies ein Vierteljahr nach Inkrafttreten des Gesetzes für Aufregung sorgte, versuchte das Verteidigungsministerium die Gesetzeslage zu verschleiern. Und die SPD-Fraktion behauptete gar, die Berichterstattung darüber sei falsch: „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen“, behauptete deren parlamentarischer Geschäftsführer Johannes Fechner in der Welt.
Auch Pistorius sagte nicht die Wahrheit
Noch am Montag hieß es auch aus dem Pistorius-Ministerium, eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte gelte als automatisch erteilt, denn die Regel sei ausgesetzt. Doch nirgendwo ließ sich eine solche Ausnahme finden – wie auch die JF berichtete.
Am Dienstag meldete die Bild-Zeitung, dass das Verteidigungsministerium inzwischen zugibt, eine solche Außerkraftsetzung existiere gar nicht. Man arbeite jetzt aber mit Hochdruck daran: „Es fehlt nur eine Unterschrift.“ Ein Pressesprecher sagte: „Die Ausnahme von der Genehmigungspflicht“ solle noch diese Woche zugelassen werden.
An eine Rückänderung des Paragrafen 2 Wehrpflichtgesetz, die die Ausreisegenehmigungen auch außerhalb von Spannungs- und Kriegsfällen zur Pflicht macht, ist aber offenbar nicht gedacht. Jedenfalls ließ Pistorius das nicht mitteilen. Dafür müsste der Bundestag das Gesetz noch einmal ändern.
Warum Männer bis 45 Jahren?
Bleibt die Frage, warum Männer bis 45 Jahren davon betroffen sind. Denn eigentlich gilt die neue Pflicht zur Musterung für alle, die 18 Jahre alt werden. Maximal geht die Wehrpflicht in Deutschland bis zum 23. Lebensjahr. Doch die ist weiterhin ausgesetzt.
Mit der relativ hohen Altersgrenze will die Regierung sich für den Fall wappnen, dass die Wehrpflicht doch wieder eingesetzt wird. Dies könnte dann geschehen, falls sich nicht genügend Freiwillige melden, um die angestrebte Aufstockung auf 255.000 bis 270.000 aktive Soldaten zu erreichen. Aktuell verfügt die Bundeswehr über 184.200 aktive Soldaten.

Möglich ist auch, dass die nun offenbar in Bearbeitung befindliche Ausnahmeregelung dann wieder gestrichen wird und alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren für mehr als dreimonatige Auslandsaufenthalte eine Erlaubnis der Bundeswehr brauchen. (fh)






