BERLIN. Die von der Bundesregierung in diversen Rechtsstreitigkeiten gegen die AfD engagierte Bonner Anwaltskanzlei Redeker hat vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit 2019 rund 1,7 Millionen Euro Steuergeld erhalten. Wofür das Geld genau ausgegeben wurde, wollte der Inlandsgeheimdienst allerdings nicht sagen.
„Nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen hat das BfV entschieden, die erbetenen Auskünfte nicht zu erteilen“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Allerdings liegt nahe, dass zumindest ein Großteil der Kosten auf die seit 2019 stattfindenden juristischen Auseinandersetzungen mit der Oppositionspartei entfällt. 2024 hatte die Behörde noch jede Auskunft zu den Geldflüssen an die Kanzlei verweigert, da dies das „Geschäftsgeheimnis der Kanzlei“ verletzen könne.
Laut dem Blatt werden die Rechtsanwälte auch von anderen Bundesbehörden engagiert, etwa um Presseanfragen abzublocken. Nicht beantworten wollte der Verfassungsschutz auch die Frage, ob die Kanzlei auch bei einem Gutachten des Geheimdienstes involviert war, das beweisen sollte, dass die AfD eine „gesichert rechtsextremistische“ Bestrebung ist.
Zuletzt scheiterte die Kanzlei gegen die AfD
Zuletzt musste die Kanzlei, die auch Aufträge der CDU annimmt, allerdings einen juristischen Rückschlag hinnehmen. So erklärte das Verwaltungsgericht Köln in einer Eilentscheidung die Einstufung der AfD als „erwiesen rechtsextrem“ für unrechtmäßig (JF berichtete), da dafür die nötigen Beweise nicht vorgebracht worden seien.

Scharfe Kritik an den Geldflüssen kam von der AfD. „Millionen Wähler müssen also mit ihren hart erarbeiteten Geldern den Kampf gegen ihre eigene politische Vertretung finanzieren“, sagte der stellvertretende Parteichef Stephan Brandner. „Es ist überdeutlich, dass dies nichts mit einem legitimen politischen Wettbewerb zu tun hat. Hier betreiben die Regierenden auf Kosten der Allgemeinheit ihre eigene Machtsicherung, bei der die Diffamierung der AfD als rechtsextrem ein wichtiger Baustein ist.“ (ho)





