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Linksradikale Gruppe: Anti-AfD-Aktion: Gericht verschont Zentrum für Politische Schönheit

Linksradikale Gruppe: Anti-AfD-Aktion: Gericht verschont Zentrum für Politische Schönheit

Linksradikale Gruppe: Anti-AfD-Aktion: Gericht verschont Zentrum für Politische Schönheit

Philipp Ruch, der Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, musste sich heute wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Es ging um eine Anti-AfD-Aktion.
Philipp Ruch, der Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, musste sich heute wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten. Es ging um eine Anti-AfD-Aktion.
Der Gründer und Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, Philipp Ruch, stand am Dienstag wegen Urkundenfälschung vor Gericht. Foto: JF
Linksradikale Gruppe
 

Anti-AfD-Aktion: Gericht verschont Zentrum für Politische Schönheit

Weil er die Unterschriften der AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla gefälscht hat, stand der Leiter der Gruppe, Philipp Ruch, heute vor Gericht. Das sprach ihn trotz festgestellter Urkundenfälschung frei. Die JUNGE FREIHEIT war im Verhandlungssaal dabei.
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BERLIN. Das Amtsgericht Tiergarten hat den Leiter der Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit, Philipp Ruch, am Dienstag freigesprochen. Ruch stand wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung vor Gericht. Er hatte im November 2023 Briefe an Mitglieder der AfD versandt und dabei vorgetäuscht, der Absender sei die Bundesgeschäftsstelle der AfD. Auf den Schreiben fälschte er die Unterschriften der beiden AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie des Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland.

Das Gericht sah den Tatbestand der Urkundenfälschung zwar als erfüllt an. Es betonte aber, daß die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes überwiege. Ruch hatte argumentiert, die Briefe seien eindeutig als Satireaktion erkennbar gewesen. Zudem sagte er in der Verhandlung, es gehe heute darum, „ob wir die Kunstfreiheit schützen oder eine gesichert rechtsextreme Partei“.

AfD-Mitglieder sollten getäuscht werden

Ruch hatte die AfD-Mitglieder in seinen Briefen darüber „informiert“, daß die Partei eine sogenannte Sichtungskommission eingerichtet habe, um sich auf ein etwaiges Parteiverbotsverfahren vorzubereiten. Die Mitglieder sollten deshalb über ein Meldeformular Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD einreichen, etwa E-Mails, Videos, Fotos oder Chatverläufe, damit man auf deren Grundlage eine Verteidigungsstrategie gegen ein Verbot entwickeln könne. Als Dank für die Teilnahme wurden diverse Vergünstigungen in Aussicht gestellt, beispielsweise die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen, Wochenendreisen nach Dresden oder Tankgutscheine.

Für das Zentrum für Politische Schönheit und Philipp Ruch ist es nicht das erste Mal vor Gericht. Im Januar 2024 verhängte das Amtsgericht Tiergarten gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, also insgesamt 4.000 Euro, nachdem er im Bundestagswahlkampf 2021 die Scheinfirma „Flyerservice Hahn“ gegründet hatte (JF berichtete).

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Mit der Firma hatte er gezielt AfD-Politiker angeschrieben, damit diese Flyer und Werbematerial in Auftrag geben. Allerdings landeten die bestellten Flyer nicht in den Briefkästen der Bürger, sondern wurden von Ruch und seinen Kollegen entwendet und dann kurz nach der Bundestagswahl öffentlichkeitswirksam zerstört (JF berichtete). Da Ruch Berufung eingelegt hat, ist das Urteil in dem Fall allerdings noch nicht rechtskräftig.

Auch der heutige Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um in Berufung zu gehen oder Revision einzulegen. (dh)

Die JUNGE FREIHEIT war bei der heutigen Verhandlung im Gerichtssaal dabei. Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.

Der Gründer und Leiter des Zentrums für Politische Schönheit, Philipp Ruch, stand am Dienstag wegen Urkundenfälschung vor Gericht. Foto: JF
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