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Urteil gefallen: Afghane ermordet Ex-Frau vor den Augen der eigenen Tochter

Urteil gefallen: Afghane ermordet Ex-Frau vor den Augen der eigenen Tochter

Urteil gefallen: Afghane ermordet Ex-Frau vor den Augen der eigenen Tochter

Der 37jährige Afghane Wahid H. im Landgericht Darmstadt
Der 37jährige Afghane Wahid H. im Landgericht Darmstadt
„Besitzanspruch über seine Frau“: Afghane Wahid H. Foto: picture alliance/dpa | Sandra Trauner
Urteil gefallen
 

Afghane ermordet Ex-Frau vor den Augen der eigenen Tochter

Im hessischen Bensheim sticht ein Afghane auf seine Ex-Frau ein. Die Tochter muß dabei zusehen und sagt im Prozeß aus. Nun hat das Landgericht Darmstadt sein Urteil gefällt.
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DARMSTADT. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag den 37jährigen Afghanen Wahid H. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß H. am 4. Dezember 2024 seine Ex-Frau im hessischen Bensheim mit einem Messer aus niederen Beweggründen ermordete. H. hatte die Tat lange abgestritten und gestand erst kurz vor Urteilsverkündigung. Dies wirkte sich strafmildernd aus: Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.

Am Montag hatte in dem Prozeß seine heute elfjährige Tochter ausgesagt, die den Mord mitansehen mußte. Laut HR schilderte sie, wie sie in der Küche zunächst Knochen knacken und Schreie gehört habe. Der Vater habe auf den Hals der Mutter eingestochen und anschließend versucht, deren Kopf abzureißen.

Afghane ertrug Emanzipation nicht

Weitere Zeugen sagten aus, H. sei ein gewalttätiger Ehemann gewesen. Er habe seine Frau mit Schlägen und Tritten malträtiert. Das Paar hatte 2012 in Afghanistan geheiratet und kam 2021 nach Deutschland. Der Richter machte klar, daß er in H. einen „archaischen Mann“ sieht, der einen „Besitzanspruch über seine Frau“ gehabt habe. Die habe sich dagegen von ihm emanzipieren wollen. Schließlich habe sie sich gegen dessen Willen von ihm scheiden lassen und zog mit den Kindern in eine eigene Wohnung.

Die Staatsanwaltschaft sprach daher von einem Femizid. „Wenn sie mir nicht zu Willen ist, dann muß sie sterben“, brachte derweil der Richter die Motivlage auf den Punkt. Dem Täter hielt er zum Ende des Prozesses entgegen: „Zu keinem Zeitpunkt haben Sie etwas zu ihren Kindern gesagt oder Empathie gegenüber ihrer Tochter gezeigt.“ (ser)

„Besitzanspruch über seine Frau“: Afghane Wahid H. Foto: picture alliance/dpa | Sandra Trauner
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