DRESDEN. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Nennung von Vornamen tatverdächtiger Deutscher hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag nun auch die Offenlegung entsprechender Angaben gefordert. Hintergrund sind Kleine Anfragen des AfD-Innenpolitikers Sebastian Wippel zur Herkunft von jugendlichen Straftätern, deren Beantwortung durch das Innenministerium aus Sicht der Fraktion unvollständig geblieben ist.
Das Berliner Verfassungsgericht hatte entschieden, daß die Weigerung des Senats, auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hin die Vornamen deutscher Tatverdächtiger mitzuteilen, das Fragerecht der Abgeordneten verletze. Die Richter verwiesen auf die Pflicht der Exekutive, parlamentarische Anfragen vollständig zu beantworten, solange nicht zwingende Gründe des Datenschutzes entgegenstehen.
Juristische Schritte eingeleitet
Wippel sieht sich durch das Urteil bestätigt. Er hatte zuletzt Anfang des Jahres Anfragen an das sächsische Innenministerium um Auskunft zur Herkunft mutmaßlicher Straftäter gebeten, darunter auch zur Vornamensnennung. Das Ministerium hatte damals unter Berufung auf datenschutzrechtliche Gründe die Auskunft verweigert.
„Ebenso wie in Berlin ist das parlamentarische Fragerecht auch in Sachsen in der Verfassung verankert“, sagte Wippel. Innenminister Armin Schuster (CDU) hätte die Anfragen vollständig beantworten müssen. „Genau das werden wir nun notfalls juristisch durchsetzen und haben dazu bereits die ersten Schritte unternommen“, kündigte der Abgeordnete an.
Die AfD argumentiert, die Nennung von Vornamen sei notwendig, um erkennen zu können, ob deutsche Tatverdächtige einen Migrationshintergrund haben. „Da sogar in Polizeimeldungen und der Presse regelmäßig die Vornamen erwähnt werden, kann sich CDU-Innenminister Schuster auch nicht mit Datenschutz herausreden“, betonte Wippel weiter. (ho/mit KI)